Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bessere Rettungschancen für Unternehmen


Neue Vorschriften zur Vereinfachung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren traten in Kraft
Die neue Insolvenzverordnung erleichtert grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU und beugt Insolvenztourismus vor



Die neuen Vorschriften zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, die 2012 von der Kommission vorgeschlagen und 2015 von den gesetzgebenden Organen der EU angenommen wurden, traten in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Mit den neuen Vorschriften soll die Beitreibung von Forderungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren vereinfacht werden. Sie werden Unternehmen die Restrukturierung und Gläubigern die Realisierung von Rückzahlungsforderungen erleichtern, da sie Wirksamkeit und Effizienz von Insolvenzverfahren zur grenzüberschreitenden Schuldenbeitreibung sicherstellen. Im Mittelpunkt der Verordnung stehen die Lösung von Zuständigkeitskonflikten und kollisionsrechtliche Lösungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Darüber hinaus gewährleistet sie die Anerkennung von Urteilen mit Insolvenzbezug in der ganzen EU.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte hierzu: "In einem echten Binnenmarkt sollten Konflikte darüber, welche nationalen Vorschriften anzuwenden sind, Unternehmen nicht bei einer notwendigen Restrukturierung und nationale Grenzen Gläubiger nicht bei der Geltendmachung ihrer Forderungen behindern. Diese neuen Vorschriften schaffen größere Rechtssicherheit und fördern damit Unternehmen und Investitionen. Wir müssen jedoch noch einen Schritt weiter gehen und mit gemeinsamen EU-Vorschriften, wie sie die Kommission bereits vorgeschlagen hat, sicherstellen, dass sich Unternehmen frühzeitig restrukturieren."

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: "Die neue Insolvenzverordnung erleichtert grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU und beugt ‚Insolvenztourismus‘ vor. Mit den neuen Vorschriften im Bereich Restrukturierung und zweite Chance wird der Insolvenz-Rechtsrahmen Investitionshindernisse beseitigen und redliche Unternehmer unterstützen."

Hauptmerkmale der neuen Vorschriften
Weiter gefasster Anwendungsbereich:
Die neuen Vorschriften gelten für ein breiteres Spektrum nationaler Restrukturierungsverfahren. Bestimmte moderne und effiziente nationale Restrukturierungsverfahren sind von den alten Vorschriften nicht erfasst und können daher in grenzüberschreitenden Verfahren bislang nicht angewandt werden. Ab jetzt können zeitgemäße nationale Restrukturierungsverfahren genutzt werden, um Unternehmen zu retten oder Geld von Schuldnern in anderen EU-Ländern einzutreiben.

Mehr Rechtssicherheit und Unterbindung von "Insolvenztourismus": Wenn ein Schuldner umsiedelt und kurz darauf Insolvenz anmeldet, müssen die Gerichte künftig alle Umstände des Falles sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die Umsiedlung tatsächlich erfolgt ist und ob sie auf die Ausnutzung laxerer Insolvenzvorschriften abzielt. Die Gerichte müssen sich vergewissern, dass der Schuldner kein "Insolvenztourist" ist.

Bessere Rettungschancen für Unternehmen: "Sekundärverfahren" (die von Gerichten in einem anderen EU-Mitgliedstaat eröffnet werden als dem, in dem das Unternehmen seinen satzungsmäßigen Sitz hat) werden durch die neuen Vorschriften verhindert. Die grenzüberschreitende Restrukturierung von Unternehmen gestaltet sich dadurch in Zukunft einfacher. Gleichzeitig enthalten die Vorschriften auch Garantien, die die Interessen lokaler Gläubiger absichern.

Gruppeninsolvenzverfahren: Die neuen Vorschriften schaffen einen Rahmen für Gruppeninsolvenzverfahren. Dieser macht Insolvenzverfahren, an denen verschiedene Mitglieder einer Unternehmensgruppe beteiligt sind, effizienter. Darüber hinaus verbessert er die Chancen, eine Unternehmensgruppe im Ganzen zu retten.

Verknüpfung von Insolvenzregistern: Bis Sommer 2019 werden die elektronischen Insolvenzregister aller EU-Mitgliedstaaten miteinander gekoppelt. Informationen über Insolvenzverfahren in anderen EU-Ländern werden dadurch leichter zugänglich.

Hintergrund
Die Europäische Kommission legte 2012 einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung aus dem Jahr 2000 vor, um die Anwendung einiger Bestimmungen zu verbessern und damit eine wirksamere Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren zu ermöglichen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nahmen diesen Vorschlag am 20. Mai 2015 an. Die neue Verordnung tritt heute in Kraft.
Im Jahr 2014 hat die Kommission des Weiteren eine Empfehlung zu den Themen Restrukturierung und zweite Chancen vorgelegt. Die Kommission hat die Umsetzung dieser Empfehlung durch die Mitgliedstaaten überprüft und dabei festgestellt, dass die Vorschriften sich weiterhin unterscheiden und in manchen Ländern ihre Wirkung nicht entfalten.

Daher hat die Europäische Kommission im November 2016 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Unternehmensinsolvenz vorgelegt, der insbesondere auf eine Vereinfachung der frühzeitigen Restrukturierung und der zweiten Chance abzielt.

Diese beiden Rechtsakte – die neue Insolvenzverordnung und die vorgeschlagene Richtlinie – werden einen in sich geschlossenen Rahmen schaffen, der Wachstum und Unternehmern zugute kommt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 10.07.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen