Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für Elektroprodukte und -systeme


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von General Electric Industrial Solutions durch ABB
Durch die Zusammenführung des Produktangebots von ABB und GEIS steigt der gemeinsame Marktanteil in mehreren Produktkategorien nicht erheblich



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von General Electric Industrial Solutions durch ABB nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen vertreiben weltweit Elektroprodukte und -systeme. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme auf keinem der betroffenen Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die beteiligten Unternehmen Asea Brown Boveri Ltd ("ABB") und General Electric Industrial Solutions ("GEIS") sind beide weltweit in der Herstellung und im Vertrieb von Elektrobauteilen und -systemen tätig.

Nach einer breit angelegten Untersuchung zu einer Vielzahl von Märkten ist die Kommission zu folgenden Ergebnissen gekommen:
>> ABB und GEIS sind zwar beide in der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von Nieder- und Mittelspannungsprodukten für industrielle, gewerbliche und private Anwendungen sowie von strombezogenen Sicherungssystemen und Transformatoren tätig, ihre geografischen Tätigkeitsgebiete sind jedoch komplementär, wobei ABB stärker in Europa und GEIS stärker in den USA aktiv ist.

>> In Bezug auf die Überschneidungen auf Märkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss keine wesentlichen Wettbewerbsbedenken aufwirft, weil:
## durch die Zusammenführung des Produktangebots von ABB und GEIS der gemeinsame Marktanteil in mehreren Produktkategorien nicht erheblich steigt,
i## das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auch weiterhin dem wirksamen Wettbewerb vonseiten mehrerer großer Wettbewerber sowie spezialisierter bzw. lokaler Anbieter ausgesetzt sein wird und
## die Produkte auf den betreffenden Märkten in der Regel homogen und somit zwischen konkurrierenden Marken austauschbar sind. Auch die Abnehmer haben weitgehend bestätigt, dass nach dem Zusammenschluss noch genügend alternative Bezugsquellen im EWR zur Verfügung stehen werden.

>> Hinsichtlich Märkten, in denen die beiden beteiligten Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Lieferkette tätig sind, stellte die Kommission fest, dass die Unternehmen nicht in der Lage wären, Wettbewerber vom Markt auszuschließen, insbesondere weil in den betreffenden Marktsegmenten weiterhin alternative Anbieter tätig sein werden.

Vor diesem Hintergrund kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben auf keinem der betroffenen Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Unternehmen und Produkte
Das in der Schweiz ansässige Unternehmen ABB ist in den Bereichen Strom- und Automatisierungstechnik tätig und beliefert weltweit Kunden aus der Versorgungswirtschaft, der Industrie, der Verkehrsbranche und dem Infrastruktursektor. Die vier Geschäftsbereiche von ABB sind: 1. Elektrifizierungsprodukte (die hier relevante Sparte), 2. Robotik und Antriebe, 3. industrielle Automation und 4. Stromnetze.

GEIS, eine Tochtergesellschaft der General Electric Company (USA), ist in der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von Elektroprodukten und -lösungen für den Nieder- und Mittelspannungsbereich für industrielle, gewerbliche und private Anwendungen tätig. GEIS verfügt über folgende vier Geschäftssparten:
>> technische Lösungen,
>> Produktlösungen,
>> konfigurierte Lösungen und
>> eingebettete Lösungen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 11.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen