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Musikverlage und Urheberrechte


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für den Erwerb der alleinigen Kontrolle über EMI Music Publishing durch Sony
In Bezug auf die Bereitstellung von Musikverlagsdienstleistungen für Urheber stellte die Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken fest



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von EMI Music Publishing durch Sony Corporation of America nach der EU Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft, da vor allem die Marktmacht von Sony gegenüber Online-Plattformen dadurch nicht zunehmen wird.

Der Musikverlag EMI Music Publishing ("EMI MP") steht seit 2012 unter der gemeinsamen Kontrolle der Sony Corporation of America ("Sony") und des Investmentfonds Mubadala Investment Company PJSC ("Mubadala") mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Im Rahmen des geplanten Rechtsgeschäfts würde Sony nun die alleinige Kontrolle über EMI MP erwerben.

Musikverlage verwerten Urheberrechte, indem sie entsprechende Lizenzen an Musiknutzer vergeben. Zu den gängigsten Musikverlagsrechten gehören mechanische Rechte (z. B. Tonträger- bzw. Aufzeichnungsrechte), Aufführungsrechte (z. B. für Konzerte bzw. für die Ausstrahlung in Fernsehen und Hörfunk), Online-Rechte (z. B. für das Herunterladen oder Streaming von Online-Musik) und Synchronisationsrechte (z. B. für Werbeanzeigen und Filmmusik).
2016 übernahm der Musikverlag Sony/ATV als 100%ige Sony-Tochtergesellschaft die vollständige Verwaltung des Gesamtkatalogs von EMI MP. EMI MP selbst ist seitdem nicht mehr an der Vergabe von Lizenzen für Werke seines Katalogs an digitale Plattformen oder der Anwerbung bzw. Bindung von Urhebern beteiligt.

Untersuchung der Kommission
EMI MP wird derzeit bereits von Sony und Mubadala gemeinsam kontrolliert. Die nun angestrebte Übernahme der alleinigen Kontrolle durch Sony dürfte den Marktanteil von Sony auf keinem der Märkte, auf denen Sony und EMI MP tätig sind, steigern. Die Kommission konzentrierte ihre Untersuchung daher auf die Frage, ob Mubadala bisher die Fähigkeit von Sony eingeschränkt hat, seine Marktmacht bei den Verlags- und den Aufzeichnungsrechten auszunutzen, und welche Auswirkungen es auf eine etwaige Strategie von Sony für EMI MP haben könnte, wenn diese Einschränkung wegfällt.

In Bezug auf die Bereitstellung von Musikverlagsdienstleistungen für Urheber stellte die Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken fest, da Sony/ATV und EMI MP bereits seit dem Jahr 2012 nicht mehr um neue Urheber konkurrieren und Mubadala vor der Übernahme keine einschränkende Wirkung auf die Strategie von Sony ausgeübt hat.

Was die Offline-Nutzung von Urheberrechten angeht, schloss die Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken ebenfalls aus, da Sony/ATV bereits jetzt über die ausschließlichen Rechte für die Vergabe von Offline-Lizenzen für die Verlagsrechte von EMI-MP verfügt. Auch für mechanische und Aufführungsrechte liegt die Kontrolle über Preisfestsetzung und Lizenzbedingungen bereits jetzt bei den Verwertungsgesellschaften.

Im Bereich der Online-Nutzung von Verlagsrechten würde die Übernahme zwar nicht zu höheren Marktanteilen führen, doch untersuchte die Kommission, ob die Marktmacht von Sony gegenüber Online-Musikplattformen auf dem Markt für Online-Musiklizenzen zunehmen könnte.

Sony hält nicht nur Verlagsrechte, sondern (über die Tonträgersparte Sony Music) auch Aufzeichnungsrechte für Lieder. Online-Plattformen benötigen beiderlei Lizenzen, um ihre Dienste anbieten zu können. Da sich das Repertoire an Liedern, für die Sony die Verlagsrechte hält, nur teilweise mit dem Repertoire deckt, für das Sony über die Aufzeichnungsrechte verfügt, hat Sony insgesamt für mehr Lieder Rechte inne als Sony/ATV und EMI MP.

Die Kommission prüfte, ob Sony nach der Übernahme androhen könnte, keine Lizenzen für seine (Verlags- und Aufzeichnungs-)Rechte mehr zu vergeben, um bessere Konditionen von Online-Plattformen zu erhalten. Die Prüfung ergab jedoch, dass die Verhandlungsmacht von Sony gegenüber Online-Plattformen aus folgenden Gründen nicht wesentlich zunehmen würde:

a) Strategien zur Aushandlung besserer Konditionen von Online-Plattformen sowohl für Verlags- als auch für Aufzeichnungsrechte hätten vor der Übernahme auch im Interesse von Mubadala gelegen, sodass der Zusammenschluss nichts an der bestehenden Situation ändern würde.

b) Die Urheber könnten glaubhaft androhen, von Sony zu einem anderen Musikverlag zu wechseln, sollte das Unternehmen versuchen, den Wert ihrer Verlagsrechte zugunsten der Tonträger- bzw. Aufzeichnungssparte zu schmälern.

c) Auch wenn solche Strategien möglich und einträglich für Sony wären, gäbe die Übernahme auf dem Markt für die Vergabe von Lizenzen für Online-Rechte im Europäischen Wirtschaftsraum keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da die Stellung von Sony gegenüber Anbietern von digitaler Musik im Vergleich zur derzeitigen Situation nicht erheblich gestärkt würde. Online-Plattformen hätten im EWR auch weiterhin Zugang sowohl zum Sony-Repertoire als auch zum Repertoire anderer Anbieter.

Daher gelangte die Kommission bereits im Vorprüfverfahren zu dem Schluss, dass die Übernahme auf keinem der betroffenen Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde, und erteilte eine Genehmigung ohne Auflagen.

Unternehmen und Produkte
EMI Music Publishing mit Sitz im Vereinigten Königreich ist ein Musikverlag, der derzeit unter der gemeinsamen Kontrolle von Sony und Mubadala steht.

Sony Corporation of America, die US-amerikanische Tochtergesellschaft der japanischen Sony Corporation, ist eines der führenden Unternehmen im Tonträger- und Musikverlagsgeschäft. Sony/ATV, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sony Corporation of America, ist selbst nicht an der Übernahme beteiligt, verwaltet jedoch seit 2012 den Katalog von EMI MP.

MubadalaInvestment Company PJSC mit Sitz in Abu Dhabi ist eine Aktiengesellschaft, deren geschäftlicher Schwerpunkt auf Investitionen und Entwicklung liegt und die zu 100 % im Eigentum der Regierung des Emirats Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) steht. Mubadala investiert in breit gefächerte strategische Sektoren, darunter Energie, Versorgungsunternehmen, Immobilien, Grundstoffindustrie und Dienstleistungen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 12.12.18


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