Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

In ungerechtfertigter Weise diskriminiert


Dienstleistungsfreiheit: Europäische Kommission bringt Österreich wegen Beschränkungen für ausländische Skilehrer vor den Gerichtshof der EU
Nicht mit den in den Artikeln 45, 49 bzw. 56 AEUV festgelegten EU-Bestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit sowie der ständigen Rechtsprechung der EU vereinbar



Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil einige Bundesländer Skilehrern aus anderen EU-Ländern bestimmte Beschränkungen auferlegen. Zwar ist die Kommission ebenfalls der Ansicht, dass der Beruf des Skilehrers eine angemessene Ausbildung und Qualifikation erfordert. Sie kam aber zu dem Schluss, dass einige der Anforderungen in Österreich ausländische Skilehrer ungerechtfertigter Weise diskriminieren.

Die Vorschriften des Bundeslandes Tirol untersagen es ausländischen Skilehrern, Schüler anzunehmen, die sich bereits vor Ort befinden. Somit dürfen diese Skilehrer Dienstleistungen nur für Kunden erbringen, die mit ihnen zusammen aus dem Land anreisen, in dem der jeweilige Skilehrer oder die jeweilige Skischule niedergelassen sind. Dieses Verbot benachteiligt ausländische Lehrer gegenüber den Tiroler Skilehrern, die sämtliche Kunden annehmen dürfen. Solche Anforderungen schränken die in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte Dienstleistungsfreiheit ein und verstoßen somit gegen das EU-Recht.

Außerdem sind nach Auffassung der Kommission die Vorschriften über Skischulen im Bundesland Steiermark nicht mit den in den Artikeln 45, 49 bzw. 56 AEUV festgelegten EU-Bestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit sowie der ständigen Rechtsprechung der EU vereinbar. Bestimmte Qualifikationen ausländischer Skilehrer werden dort nicht anerkannt (z. B. Telemark, Skilauf für Behinderte oder Ski nordisch).

Die Kommission hatte ihre Bedenken bereits im Juli 2014 in einer begründeten Stellungnahme und im Juni 2015 in einer weiteren begründeten Stellungnahme vorgebracht. Da Österreich hierauf nicht in angemessener Weise reagiert und keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hat, beschloss die Kommission, die österreichischen Behörden vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Hintergrund
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Tiroler Rechtsvorschriften nicht im Sinne der öffentlichen Sicherheit zu rechtfertigen sind, da im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, spezielle sicherheitsbezogene Qualifikationen von ausländischen Schilehrern zu überprüfen, ohne den Zugang zu einem Teil des Marktes zu blockieren. Außerdem scheint es in anderen alpinen Regionen keine solchen Beschränkungen zu geben. Die Tiroler Anforderungen sind weder verhältnismäßig noch notwendig und beschränken die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Ebenso kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Vorschriften zu Skischulen in der Steiermark gegen das EU-Recht verstoßen. Österreich hat zwar inzwischen seine Pflicht eingeräumt, Lehrern mit bestimmten Qualifikationen teilweise Zugang zum Markt gewähren zu müssen, hat dies aber bisher nicht in die Tat umgesetzt. Diese Verpflichtung geht auf die Auslegung des EU-Primärrechts durch den Gerichtshof der EU in den Rechtssachen C-330/03 "Collegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos gegen Administración del Estado” vom 19. Januar 2006 sowie C-575/11 "Eleftherios-Themistoklis Nasiopoulos gegen Ipourgos" vom 27. Juni 2013 zurück.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 13.09.16



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen