Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion


Bankenunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung über Bankenpaket zur weiteren Risikominderung und Stärkung der europäischen Banken
Das Legislativpaket soll die Risiken im EU-Bankensektor noch weiter reduzieren und ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion



Der Rat der Europäischen Union hat eine allgemeine Einigung über das sogenannte Bankenpaket erzielt. Es handelt sich um ein umfassendes Reformpaket, das die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Bankensektor noch widerstandsfähiger zu machen. Damit ist ein wichtiges Etappenziel erreicht, und der Ratsvorsitz kann nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Das Legislativpaket soll die Risiken im EU-Bankensektor noch weiter reduzieren und ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion. Es baut auf den bestehenden Bankenvorschriften auf und soll die Postkrisenagenda zur Regulierung des Sektors ergänzen. Zu diesem Zweck werden noch offene Herausforderungen bezüglich der Finanzstabilität angegangen, wobei nicht aus dem Auge verloren wird, dass die Banken weiterhin in der Lage sein müssen, die Realwirtschaft zu unterstützen.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis kommentierte: "Es freut mich sehr, dass der Rat nach über anderthalb Jahren äußerst komplexer und fachlicher Diskussionen eine allgemeine Einigung über dieses sehr wichtige risikomindernde Paket erzielt hat. Europa braucht einen starken, vielfältigen Bankensektor, der unsere Wirtschaft finanziert. Die im Rat erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel. Wir bitten nun das Europäische Parlament, seine Verhandlungsposition so bald wie möglich festzulegen, damit das Paket rasch verabschiedet werden kann. Damit wäre die Grundlage für weitere Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion gelegt."

Das im November 2015 vorgelegte Bankenpaket ist Teil der in der Mitteilung "Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion" angekündigten laufenden Arbeiten der Kommission zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates "Wirtschaft und Finanzen" vom Juni 2016, in denen die Kommission aufgefordert wurde, bis Ende 2016 entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Hintergrund
Die Legislativmaßnahmen setzen internationale Standards in EU-Recht um, tragen aber gleichzeitig europäischen Besonderheiten Rechnung und sorgen dafür, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Berücksichtigt wurden auch die Ergebnisse der Sondierung. Sie umfassen Änderungen an:

>> der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die 2013 erlassen wurden und Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (d. h. Banken) und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften zu Governance und Beaufsichtigung enthalten;
>> der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), die im Jahr 2014 erlassen wurden. Mit diesen beiden Rechtsakten wurden die Sanierung und Abwicklung ausfallender Institute geregelt bzw. der einheitliche Abwicklungsmechanismus geschaffen.

Die erzielte Einigung ergänzt bereits vereinbarte Maßnahmen zur Risikominderung‚ wie
>> die Richtlinie über die Rangfolge von Bankgläubigern, die eine harmonisierte Rangfolge (Ranking) für verlustabsorbierende Instrumente vorgibt;
>> die Verordnung zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel der Banken und zur Behandlung von umfangreichen Risikopositionen. Sie gibt Banken mit umfangreichen Beständen an Staatsanleihen, die auf Währungen anderer Mitgliedstaaten lauten, außerdem Zeit, sich an die neuen Risikopositionsbeschränkungen anzupassen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen