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Geldwäsche ist ein Straftatbestand


Sicherheitsunion: Europäische Kommission verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Beitrag zur Verwirklichung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion




Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, durch das die EU in die Lage versetzt werden soll, die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Das Paket geht auf entsprechende Ankündigungen der Kommission aus dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 zurück. Die Vorschläge der Kommission ergänzen und stärken den Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Geldwäsche, illegale Geldtransfers sowie die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten. Das Maßnahmenpaket, das gleichzeitig mit dem dritten Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion vorgelegt wird, soll für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen der Union zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sorgen und so einen Beitrag zur Verwirklichung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion leisten.

Die Vorschläge wurden von einem Projektteam unter der Leitung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und des Vizepräsidenten Valdis Dombrovskis ausgearbeitet, dem auch die Kommissionsmitglieder Dimitris Avramopoulos, Pierre Moscovici, Věra Jourová und Julian King angehörten.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans sagte dazu: Mit den heutigen Vorschlägen verschärfen wir unsere strafrechtlichen Maßnahmen, um Terroristen und andere Kriminelle von Finanzierungsquellen abzuschneiden. Wir müssen geeignete Instrumente zur Aufdeckung und Unterbindung verdächtiger Finanztransfers schaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden voranbringen, damit wir die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger effektiver gewährleisten können."

Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Der Terrorismus stellt nach wie vor eine erhebliche Bedrohung für unsere Sicherheit dar. Um Terrorakten vorzubeugen, müssen wir den Terroristen ständig einen Schritt voraus sein, auch bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Deshalb schlagen wir heute vor, dass Geldwäsche in der gesamten EU effektiv strafrechtlich verfolgt wird. Wir wollen, dass Erträge aus Straftaten in der EU grenzübergreifend sichergestellt und eingezogen werden, und wir müssen verhindern, dass Kriminelle Barmittelkontrollen an den EU-Außengrenzen umgehen."

Wie im dritten Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion hervorgehoben, schlägt die Kommission heute Maßnahmen vor, mit denen die EU in die Lage versetzt wird, Terrorismus und organisierte Kriminalität wirksamer zu bekämpfen, sodass Terroristen und sonstigen Kriminellen der Zugang zu Finanzierungsquellen erschwert wird und die Behörden Geldtransfers einfacher aufspüren und unterbinden können. Die Aufdeckung verdächtiger Finanztransfers und die Austrocknung der entsprechenden Finanzierungsquellen ist eines der wirksamsten Mittel zur Vorbeugung von Terroranschlägen und sonstigen kriminellen Tätigkeiten. Außerdem können die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden durch die Verfolgung der Finanzflüsse wichtige Informationen und wirksame Instrumente für ihre Ermittlungen erhalten.

Geldwäsche ist ein Straftatbestand
Die Kommission legt heute einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche vor, die dafür sorgen soll, dass die zuständigen Behörden Terroristen und sonstige Kriminelle strafrechtlich verfolgen und hinter Gitter bringen können. Die wichtigsten Aspekte des

Maßnahmenpakets sind:
>>
Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftatbeständen und zu Sanktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche sowie Schließung von Regelungslücken, damit Straftäter nicht mehr Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften ausnutzen können.

>> Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch Harmonisierung der Vorschriften, sodass die strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf Geldwäsche erleichtert werden;

>> Anpassung der EU-Normen an die internationalen Verpflichtungen der EU in diesem Bereich gemäß dem Warschauer Übereinkommen des Europarats und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Financial Action Task Force).

Schärfere Kontrolle großer Geldtransfers
Um die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Terroristen und ihre Geldgeber aufzuspüren, sieht die heute vorgelegte neue Verordnung über die Kontrolle von Barmitteln folgende Maßnahmen vor:

>> Verschärfung der Kontrolle von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise von Menschen in die bzw. aus der EU (Obergrenze: 10 000 EUR);

>> bei Verdacht auf kriminelle Handlungen können die Behörden schon bei Beträgen unterhalb der Zollanmeldeschwelle von 10 000 EUR eingreifen;

>> Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten;

>> Ausweitung der Zollkontrollen auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandtes Bargeld und auf Wertsachen wie Gold sowie auf Prepaid-Zahlungskarten, die derzeit nicht unter die Standard-Zollanmeldung fallen.

>> Sicherstellung und Einziehung der finanziellen Ressourcen bzw. Vermögenswerte von Terroristen

Wenn Vermögenswerte grenzübergreifend rasch sichergestellt und eingezogen werden, können die Terroristen diese nicht zur Finanzierung weiterer Anschläge verwenden. Die vorgeschlagene Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten umfasst folgende Maßnahmen:

>> Bereitstellung eines einzigen Rechtsinstruments für die Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen in anderen EU-Ländern, wodurch der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht wird. Die Verordnung würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

>> Ausweitung der grenzüberschreitenden Anerkennung auf die Einziehung der Vermögenswerte von weiteren Personen mit Verbindungen zum Straftäter, auch dann, wenn der Verdächtige zum Beispiel wegen Flucht oder Tod nicht strafrechtlich verurteilt wird;

>> Beschleunigung und Steigerung der Effizienz von Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen durch Einführung eines Standardformulars und Verpflichtung der zuständigen Behörden, miteinander zu kommunizieren. Die Vorschriften sehen klare Fristen vor, u. a. kürzere Fristen für Sicherstellungsentscheidungen;

>> Gewährleistung, dass die Ansprüche der Opfer auf Entschädigung und Erstattung erfüllt werden. In Fällen grenzüberschreitender Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen haben die Ansprüche der Opfer Vorrang gegenüber der Vollstreckung und der Erfüllung der staatlichen Interessen.

Hintergrund
Das Thema Sicherheit ist für die Juncker-Kommission seit Beginn ihrer Amtszeit ein ständiges Anliegen – von den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur letzten Rede zur Lage der Union im September 2016.

Auf der Grundlage der im April 2015 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsagenda, in der die Notwendigkeit hervorgehoben wird, wirksamere und umfassendere Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen, hat die Europäische Kommission im Februar 2016 einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vorgelegt, der dafür sorgen soll, dass die Mitgliedstaaten über die für die Bekämpfung neuer Bedrohungen notwendigen Instrumente verfügen.

Im April 2016 hat die Kommission das Abschneiden der Terroristen vom Zugang zu Finanzmitteln als eines der vorrangigen Ziele bezeichnet, die erreicht werden müssen, um eine wirksame und nachhaltige Sicherheitsunion zu erreichen. Dass Präsident Juncker im August 2016 ein spezielles Ressort "Sicherheitsunion" geschaffen hat, zeigt, welche Bedeutung die Kommission einer Verstärkung ihrer Reaktion auf die terroristische Bedrohung beimisst.

Wie im Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sowie im heute vorgelegten dritten Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion ausgeführt, wird die Kommission im Jahr 2017 einen Vorschlag zur Ausweitung der Befugnisse der Zollbehörden vorlegen, um einer Terrorismusfinanzierung durch Warenhandel zu begegnen. Darüber hinaus wird die Kommission den Geltungsbereich der aktuellen Rechtsvorschriften zur Unterbindung des illegalen Handels mit Kulturgütern auf weitere Länder ausdehnen. Im Fortschrittsbericht fordert die Kommission ferner die beiden gesetzgebenden Organe auf, in den kommenden Wochen eine Einigung über die überarbeitete 4. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche zu erzielen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.16
Home & Newsletterlauf: 17.01.17



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