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Mehr Konvergenz in der Fusionskontrolle


Fusionskontrolle: Konsultation zu "bewährten Verfahren" (Best Practices) für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden der EU
Die Europäische Kommission will sich zu den von der neuen Arbeitsgruppe "Zusammenschlüsse" ausgearbeiteten Entwürfen für bewährte Verfahren ein Meinungsbild von den Betroffenen verschaffen


(04.05.11) - Die Europäische Kommission hat Entwürfe für "bewährte Verfahren" (Best Practices) vorgelegt, um einen besseren, vereinfachten Informationsaustausch zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden in der EU zu ermöglichen, wenn Zusammenschlüsse, die nicht der Fusionskontrolle auf EU-Ebene unterliegen, von mehreren Mitgliedstaaten zu genehmigen sind. Stellungnahmen zu diesen Entwürfen, die von einer kürzlich eingesetzten Arbeitsgruppe der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden erarbeitet wurden, können bis zum 27. Mai 2011 unter der Adresse comp-a2-mergers(at)ec.europa.eu eingereicht werden.

Die Kommission will sich zu den von der neuen Arbeitsgruppe "Zusammenschlüsse" ausgearbeiteten Entwürfen für bewährte Verfahren ein Meinungsbild von den Betroffenen verschaffen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden der EU zusammen. Die bewährten Verfahren sollen einen besseren, vereinfachten Informationsaustausch zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden der EU-Staaten für Fälle ermöglichen, in denen ein und dieselbe Fusion oder Übernahme nicht auf EU-Ebene allein durch die Kommission geprüft werden kann, sondern stattdessen von den Behörden mehrerer Staaten genehmigt werden muss. Zu den Informationen, die im Rahmen des Informationsaustauschs für die Beteiligten von Nutzen sein können, gehören Angaben zum Fortgang des Prüfverfahrens, zur materiellen Prüfung und gegebenenfalls zu Abhilfemaßnahmen.

Nützlich erscheint die Zusammenarbeit vornehmlich bei solchen Zusammenschlüssen, die potentiell in mehr als einem Mitgliedstaat Auswirkungen auf den Wettbewerb haben oder je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Abhilfemaßnahmen erfordern. Deshalb wird mit den bewährten Verfahren auch nicht in allen Fällen eine Zusammenarbeit angestrebt, in denen mehrere Rechtssysteme betroffen sind. So werden die nationalen Wettbewerbsbehörden vielmehr von Fall zu Fall entscheiden, ob eine gezielte Zusammenarbeit für die Prüfung förderlich ist.

Wie erfolgreich die Zusammenarbeit sein wird, hängt vor allem von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Unternehmen ab, die eine wichtige Rolle im Verfahren spielen. Die Zusammenarbeit liegt gleichermaßen im Interesse der beteiligten Unternehmen und der nationalen Wettbewerbsbehörden, denn sie kann zu verbesserter Effizienz, Transparenz und Wirksamkeit des Prüfverfahrens führen. Sie wird besonders dann nützlich sein, wenn die beteiligten Unternehmen zustimmen, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden auch vertrauliche Daten untereinander austauschen. Auch bei der zeitlichen Abstimmung der Anmeldungen ließe sich die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden durch die Mitwirkung der beteiligten Unternehmen erleichtern.

Die Arbeitsgruppe "Zusammenschlüsse" wurde im Januar 2010 in Brüssel eingerichtet und setzt sich aus Vertretern der Europäische Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union zusammen. Vertreter der Wettbewerbsbehörden der EWR-Staaten haben Beobachterstatus. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, eine verstärkte Zusammenarbeit und Konvergenz der Zusammenschlusskontrolle in der EU zu fördern. Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist die Kommission; Irland und Deutschland führen derzeit gemeinsam den stellvertretenden Vorsitz.

Durch die nunmehr seit 20 Jahren geltende Fusionskontrollverordnung wurde bei der Kommission eine gemeinsame Anlaufstelle für die aufsichtsrechtliche Prüfung von solchen Fusionen und Übernahmen geschaffen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Im vergangenen Jahr prüfte die Kommission 274 Fusionen. Das sind wegen des Rückgangs der Fusions- und Übernahmevorhaben seit der Finanz- und Wirtschaftskrise nach wie vor deutlich weniger als im Jahr 2007, als der Höchstwert von 402 Anmeldungen erreicht wurde. Im selben Jahr fielen mindestens 240 Fusionen oder Übernahmen nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission und mussten deshalb bei zwei oder mehr nationalen Wettbewerbsbehörden angemeldet werden. In seiner Rede anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens der Fusionskontrollverordnung bezeichnete der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia die EU-Fusionskontrolle als eine der Erfolgsgeschichten der EU und hob zudem die wichtige Rolle der nationalen Wettbewerbsbehörden hervor.

Vizepräsident Almunia merkte aber auch an, dass die Unternehmen mehr Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und mehr Konvergenz in der Fusionskontrolle fordern.

Die Arbeitsgruppe wird ihre Entwürfe unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiten und im Herbst 2011 eine endgültige Fassung veröffentlichen.

Die Entwürfe der bewährten Verfahren sind auf der Europa-Website unter folgender Adresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2011_merger_best_practices/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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