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Starke Konkurrenten im Wettbewerb


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Medion durch Lenovo
die gemeinsamen Marktanteile von Lenovo und Medion sind allgemein relativ gering und es wird in diesen Bereichen weiterhin mehrere starke Wettbewerber geben


(04.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Elektronikanbieters Medion durch den chinesischen Computertechnologiekonzern Lenovo nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren starken Konkurrenten im Wettbewerb stehen wird.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in den Bereichen Desktop-Computer und Laptops, Computermonitore und bei bestimmtem Zubehör und Zusatzgeräten überschneiden.

Die Kommission stellte jedoch fest, dass die gemeinsamen Marktanteile von Lenovo und Medion allgemein relativ gering sind und es in diesen Bereichen weiterhin mehrere starke Wettbewerber geben wird.

Die größten Auswirkungen hat der Zusammenschluss auf den PC-Markt (Desktop-Computer und Laptops) in Deutschland und Dänemark. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen sind jedoch relativ gering, und das Unternehmen wird nach dem Zusammenschluss weiterhin starken Wettbewerbern wie Acer, HP oder Asus gegenüberstehen.

Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Der Zusammenschluss wurde am 20. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.

Das chinesische Unternehmen Lenovo stellt Desktop-Computer, Laptops, Arbeitsplatzcomputer, Server und Festplatten her, entwickelt IT-Management-Software und erbringt IT-Dienstleistungen.

Das deutsche Unternehmen Medion produziert eine breite Palette von Elektronikgeräten, darunter Desktop-Computer und Laptops sowie Zusatzgeräte und Zubehör für Desktop-Computer wie Monitore, Speichermedien, Festplatten und Drucker.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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