Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verkauf: Geschäftszweig der Sinterbremsbeläge


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Faiveley durch Wabtec unter Auflagen
Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass Eisenbahngesellschaften weiterhin Zugang zu grundlegender Ausrüstung zu wettbewerbsfähigen Preisen haben und dass Innovation nicht behindert wird



Nach einer eingehenden Prüfung genehmigte die Europäische Kommission gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung die Übernahme von Faiveley Transport (Frankreich) durch Wabtec (USA). Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der Umsetzung der Verpflichtungszusagen. Beide Unternehmen sind wichtige Anbieter von Eisenbahnausrüstungen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Züge befördern viele, viele Menschen und viele Waren in Europa jeden Tag. Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass Eisenbahngesellschaften weiterhin Zugang zu grundlegender Ausrüstung zu wettbewerbsfähigen Preisen haben und dass Innovation nicht behindert wird, was allen Eisenbahnkunden zu Gute kommt."

Die Kommission hatte Bedenken dahingehend, dass durch die Ausschaltung eines von lediglich drei großen Anbietern von Sinterbremsbelägen für Zugbremsen infolge des ursprünglich angemeldeten Zusammenschlusses der Wettbewerb für diese Produkte eingeschränkt und die Preise steigen würden. Zur Ausräumung dieser Bedenken werden die Parteien Faiveley Transport Gennevilliers, Faiveley’s Geschäftszweig für Bremsbeläge, veräußern.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Sinterbremsbeläge für Züge werden durch eine Umwandlung von Puder in eine solide Substanz hergestellt, die hohen Temperaturen und Druck Stand halten kann. Sie sind eine wesentliche Komponente vieler moderner Zugbremssysteme. Da sie durch ständige Bremstätigkeit abgenutzt werden, müssen die Eisenbahngesellschaften sie regelmäßig ersetzen.

Die Kommission hatte Bedenken dahingehend, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Anschlußmarkt für Sinterbremsbeläge für Zugbremsen eingeschränkt hätte, auf dem die Eisenbahngesellschaften ihre Käufe für die bestehenden Zugflotten tätigen. Der Zusammenschluss würde nämlich einen der drei großen Anbieter eliminieren. Die Präsenz eines einzigen verbleibenden Konkurrenten wäre für einen angemessenen Wettbewerb unzureichend gewesen.

Ursprünglich hatte die Kommission auch Bedenken hinsichtlich einer Reihe weiterer Arten von Eisenbahnausrüstung, wie Reibungsbremssysteme und Pantografen. Infolge ihrer eingehenden Prüfung kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass diese Bedenken unbegründet sind.

Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Zur Ausräumung der Wettbewerbsbedenken der Kommission boten die Parteien den Verkauf des gesamten Geschäftszweigs der Sinterbremsbeläge von Faiveley Transport, Faiveley Transport Gennevilliers, an. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung und Produktion von Sinterbremsbelägen für verschiedene Zwecke, u. a. Zugbremsen, spezialisiert.

Die Veräußerung beseitigt jegliche Überschneidung zwischen Faiveley und Wabtec bei Sinterbremsbelägen für Zugbremsen. Der Genehmigungsbeschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig erfüllt werden.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Faiveley Transport ist ein französischer Anbieter verschiedener Bahnsysteme, wie Bremsen, Bremsbeläge und Pantografen.

Wabtec (Westinghouse Air Brake Technologies Corporation) ist ein US-amerikanischer Anbieter verschiedener Bahnsysteme, wie Bremsen, Bremsbeläge und Pantografen. Wabtec besitzt im EWR eine Reihe von Tochtergesellschaften wie Becorit und Cofren auf dem Gebiet der Bremsbeläge.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 08.10.16
Home & Newsletterlauf: 04.11.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen