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Mehr Produktsicherheit in neun Branchen


Die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll können die Sicherheit von Produkten jetzt besser und wirksamer überprüfen
Einige Bestimmungen der neun Richtlinien werden an EU-Musterbestimmungen angepasst, um Unterschiede in verschiedenen EU-Rechtsakten zu beseitigen, die den Unternehmen ihre Tätigkeit erschweren

(05.12.11) - Neun EU-Richtlinien für eine große Bandbreite an Produkten bringen mehr Sicherheit in den Branchen elektrische und elektronische Produkte, Aufzüge, Messgeräte, Explosivstoffe für zivile Zwecke, pyrotechnische Gegenstände sowie Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Die Marktüberwachungsbehörden und der Zoll können die Sicherheit von Produkten jetzt besser und wirksamer überprüfen. Außerdem können die Mitgliedstaaten die Aufsicht über diejenigen Stellen verbessern, die Produkte auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüfen. Diese Stellen kontrollieren beispielsweise, ob die CE-Kennzeichnung vom Hersteller ordnungsgemäß angebracht worden ist.

Einige Bestimmungen der neun Richtlinien (siehe unten) werden an EU-Musterbestimmungen angepasst, um Unterschiede in verschiedenen EU-Rechtsakten zu beseitigen, die den Unternehmen ihre Tätigkeit erschweren. Künftig werden Hersteller, Einführer und Händler von einheitlichen Handelsbedingungen profitieren. Zugleich wird durch diesen Prozess die Sicherheit in der EU verkaufter Produkte weiter verbessert, indem die Konformitätsbewertungsverfahren verschärft werden und es einfacher wird, den Markt von nichtkonformen Produkten freizuhalten.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Produktsicherheit ist oberstes Gebot. Auch Hersteller und Händler werden vom gestärkten Vertrauen der Verbraucher profitieren. Außerdem ist das EU-Produktrecht jetzt aus einem Guss, so dass sich Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren. Bessere Vorschriften alleine reichen allerdings nicht aus. Die Mitgliedstaaten müssen auch eine stärkere Marktaufsicht sicherstellen, um Marktteilnehmer abzuschrecken, die die Vorschriften umgehen."

Weitere Informationen (auf Englisch):
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/regulatory-policies-common-rules-for-products/new-legislative-framework/index_en.htm

Hintergrund
Die Angleichung der neun Richtlinien betrifft unter anderem die Begriffsbestimmungen (z. B. "Hersteller", "Bereitstellung auf dem Markt" und "CE-Kennzeichnung"), die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die Konformitätsbewertungsstellen und -verfahren und die CE-Kennzeichnung.

Verpflichtungen der Hersteller, Einführer und Händler
Alle in der EU in den neun Branchen in Verkehr gebrachten Produkte müssen eine CE-Konformitätskennzeichnung aufweisen. Damit erklärt der Hersteller, dass sie allen wesentlichen Anforderungen der auf sie anwendbaren Richtlinie(n) genügen. Produkte mit CE-Kennzeichnung unterliegen keinen Einschränkungen beim freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Vor der Vergabe der CE-Kennzeichnung muss der Hersteller eine Sicherheits- und Konformitätsbewertung durchführen. Er muss umfassendere technische Unterlagen für die Produkte erstellen und die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Die Einführer müssen prüfen, ob die Hersteller die Konformitätsbewertung der Produkte korrekt durchgeführt haben, und gegebenenfalls selbst Stichprobenkontrollen durchführen.

Die neun von der Angleichung betroffenen Branchen
Die Kommission schlägt vor, folgende Richtlinien anzugleichen, die den freien Warenverkehr in den betreffenden Branchen sicherstellen:

>> Niederspannungsrichtlinie: Richtlinie 2006/95/EWG
>> Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit: Richtlinie 2004/108/EG
>> Richtlinie über einfache Druckbehälter: Richtlinie 2009/105/EG des Rates
>> Messgeräterichtlinie: Richtlinie 2004/22/EG
>> Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen: Richtlinie 2009/23/EG
>> Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke: Richtlinie 93/15/EWG des Rates
>>Pyrotechnische Gegenstände: Richtlinie 2007/23/EG
>> ATEX-Richtlinie: (Richtlinie 94/9/EG – Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen)
>> Richtlinie über Aufzüge: Richtlinie 95/16/EG

Der Neue Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Er soll dafür sorgen, dass der Binnenmarkt für Waren besser funktioniert. In erster Linie dient er dazu, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dadurch zu gewährleisten, dass weniger Produkte auf den Markt gelangen, die nicht dem EU-Recht entsprechen. Ein weiteres Ziel ist, die Qualität der Arbeit jener Stellen zu verbessern, die Produkte prüfen und deren Konformität bescheinigen. Außerdem dürfte der Neue Rechtsrahmen zu einer Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Produkte insgesamt führen und die Anwendung der Vorschriften vereinfachen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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