Kontrolle über die gesamte Kokerei Prosper
Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt geplante Übernahme der Kokerei Prosper durch ArcelorMittal Bremen GmbH
Die Prüfung der Kommission ergab, dass das Vorhaben für den Koksmarkt keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt
(06.06.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Kokerei Prosper (Deutschland) durch die deutsche ArcelorMittal-Tochter ArcelorMittal Bremen GmbH nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.
Das Übernahmevorhaben wurde am 18. April 2011 bei der Europäischen Kommission angemeldet. Danach ist vorgesehen, dass die von der luxemburgischen ArcelorMittal SA kontrollierte ArcelorMittal Bremen GmbH durch Ankauf von Vermögenswerten die direkte Kontrolle über die gesamte Kokerei Prosper erwirbt. Die Kokerei Prosper steht derzeit im Eigentum der RAG Aktiengesellschaft. Sie produziert Koks für den Verkauf an verschiedene Stahlerzeuger, zu denen auch ArcelorMittal Bremen zählt. Darüber hinaus verkauft sie Nebenprodukte des Verkokungsprozesses an verschiedene Kunden außerhalb der Stahlindustrie.
Die Prüfung der Kommission ergab, dass das Vorhaben für den Koksmarkt keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt, da die derzeit von der Kokerei Prosper belieferten Konkurrenten von ArcelorMittal aufgrund laufender Verträge mittelfristig weiterhin Koks von dieser Kokerei beziehen können. Längerfristig wird der Ausbau der Kokerei des Prosper-Kundens HKM ausreichenden Ersatz für die Lieferungen von Prosper bieten.
Die Kommission untersuchte zudem die Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt für Koks-Nebenprodukte (Kohlenteer und Rohbenzol), und gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass auf diesen Märkten keine Beeinträchtigungen des Wettbewerbs zu befürchten sind.
ArcelorMittal SA ist ein international aufgestellter Stahlkonzern, der in Europa und weltweit auf allen großen Stahlmärkten tätig ist.
(Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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