Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gebietsübergreifende Mikrolizenzen auf einen Klick


"Lizenzen für Europa": Wirtschaft will im digitalen Binnenmarkt mehr Inhalte bereitstellen
Neelie Kroes: "Wenn die Wirtschaft diese Zusagen in die Praxis umsetzt, werden wir deutliche Fortschritte in Richtung auf eine Lizenzvergabe sehen, die dem digitalen Zeitalter wirklich gerecht wird"

(06.12.13) - Bei der abschließenden Plenarsitzung zur Abschlussveranstaltung des von der Europäischen Kommission organisierten Dialogs "Lizenzen für Europa" sicherten die Teilnehmer von "Lizenzen für Europa" zu, in folgenden vier Bereichen die Probleme der europäischen Bürger auszuräumen: grenzübergreifender Zugang zu Dienstleistungen und deren Übertragbarkeit, nutzergenerierte Inhalte und Mikrolizenzen, audiovisuelles Erbe sowie Text- und Datenschürfen.

Die präsentierten Lösungen betreffen Probleme, mit denen Verbraucher, Rechteinhaber, Dienstleister und Endnutzer täglich konfrontiert sind. Werden diese Lösungen umgesetzt, so könnten sie einen beträchtlichen zusätzlichen Nutzen schaffen, da sie große Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von kulturellen Inhalten im Internet haben können.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

>> Eine gemeinsame Erklärung der audiovisuellen Industrie,
um weiter daran zu arbeiten, Schritt für Schritt eine grenzübergreifende Übertragbarkeit von an Abonnements gebundenen audiovisuellen Diensten zu ermöglichen. Dies würde es den Verbrauchern erleichtern, legal auf Filme und TV-Programme aus ihren Heimatländern zuzugreifen, wenn sie auf Ferien- oder Geschäftsreisen im Ausland unterwegs sind.

>> Gebietsübergreifende "Mikrolizenzen auf einen Klick", die von Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften für Kleinnutzer von Online-Musik angeboten werden. Dies macht es denjenigen, die Musik verwenden möchten, sehr viel leichter, diese für ihre eigenen Websites oder für an andere Websites gepostete Videos mit der Gewissheit zu nutzen, dass es legal ist.

>> Eine Vereinbarung von Filmproduzenten, Autoren und Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes über Grundsätze und Verfahren bei der Digitalisierung und Verbreitung von Filmerbe-Filmen. Dadurch wird gewährleistet, dass viele alte Filme, die derzeit nicht online verfügbar sind oder die andernfalls verschwinden könnten, für die Zukunft erhalten und einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden.

Kommissar Michel Barnier erklärte: "'Lizenzen für Europa' hat bewiesen, dass der Dialog von Interessenträgern konkrete Lösungen für die Probleme des digitalen Binnenmarkts herbeiführen kann. Mit den […] vorgestellten Initiativen werden allen Europäern rasch neue Online-Inhalte zur Verfügung gestellt. Aber damit ist es noch nicht getan. Wir werden die Umsetzung dieser Zusagen überwachen und sicherstellen, dass sie eingehalten und im Alltag spürbar werden. Außerdem stellen wir sicher, dass durch unsere künftigen Maßnahmen die Kreativität im Binnenmarkt geschützt und belohnt wird."

Vizepräsidentin Neelie Kroes sagte hierzu: "Die heutigen Ergebnisse zeigen, dass wir pragmatisch vorgehen müssen, um im Bereich der Urheberrechte voranzukommen. Inzwischen hat die Polarisierung abgenommen. Wenn die Wirtschaft diese Zusagen in die Praxis umsetzt, werden wir deutliche Fortschritte in Richtung auf eine Lizenzvergabe sehen, die dem digitalen Zeitalter wirklich gerecht wird. Die Diskussionen gehen weiter, und wir müssen jetzt prüfen, inwieweit modernere Rechtsvorschriften zu weiterem Fortschritt beitragen könnten."

Kommissionsmitglied Androulla Vassiliou ergänzte: "Wir haben praktische Lösungen gefunden, die den Rechteinhabern größere Rechtssicherheit verschaffen, der Öffentlichkeit Vorteile bringen und die Vielfalt der kulturellen Inhalte im Internet fördern. Die Zusage, das Filmerbe zu digitalisieren, ist vor allem für Filmfans eine gute Nachricht, und ich freue mich über die Fortschritte bei der grenzübergreifenden Übertragbarkeit. Unser Ziel ist es zu gewährleisten, dass in Europa Urheber und Industrie neue Inhalte und digitale Dienstleistungen entwickeln, damit unser kultureller Reichtum ein breiteres Publikum erreicht und für künftige Generationen erhalten bleibt."

"Lizenzen für Europa" ist das Ergebnis von zehn Monaten Arbeit und Austausch und brachte in drei Plenarsitzungen und mehr als dreißig Arbeitsgruppentreffen zahlreiche Interessenträger der audiovisuellen, Musik-, Verlags- und Videospielindustrie (Autoren, Produzenten, Verleger, Künstler, Vertreiber, Programmanbieter usw.), Internet-Diensteanbieter, Technologieunternehmen, Kultureinrichtungen, Internetnutzer und Verbraucher sowie sonstige Betroffene mit Sachverstand zusammen. In einigen Arbeitsgruppen konnte zwar kein Konsens zwischen den Interessenträgern erzielt werden, sie boten jedoch nützliche Einblicke in bestimmte aktuelle Themen.

Hintergrund
Lizenzen für Europa wurde von der Kommission im Februar dieses Jahres ins Leben gerufen, nachdem sie im Dezember 2012 die Mitteilung über Inhalte im digitalen Binnenmarkt veröffentlicht hatte. Dabei geht es darum, bis Ende 2013 von der Industrie vorgeschlagene Lösungen zur Beseitigung der praktischen Hindernisse bei der Verbreitung von Inhalten im digitalen Zeitalter zu finden.

Der Dialog der Interessenträger ist eine der beiden Parallelmaßnahmen der Kommission, mit der sie in ihrer Amtszeit sicherstellen möchte, dass die urheberrechtlichen Rahmenvorschriften der EU auch im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können. Zugleich vollendet die Kommission derzeit die Überprüfung dieser EU-Rahmenvorschriften, damit 2014 eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob Reformvorschläge vonnöten sind. Die oben genannten Maßnahmen und die behandelten Punkte, einschließlich in den Bereichen, in denen keine Einigung zwischen den Interessenträgern erzielt werden konnte, werden in die Überprüfung einfließen. In naher Zukunft soll im Rahmen der Überprüfung eine öffentliche Konsultation durchgeführt werden. Dies wird eine Gelegenheit bieten, allen Stimmen in der Debatte Gehör zu verschaffen, und dazu beitragen, die Diskussion auf das breitere Themenspektrum zu lenken, das Gegenstand der Überprüfung ist. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen