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Modernisierung des EU-Beihilfenrechts


Staatliche Beihilfen: Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu Vorschriften für staatliche Umweltschutzbeihilfen
Die Beihilfenkontrolle im Bereich des Umweltschutzes soll in erster Linie sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel zu einem höheren Umweltschutzniveau führen


(09.08.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts überarbeitet die Europäische Kommission die EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, mit der die Beteiligten um Stellungnahme zur Anwendung der Leitlinien seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2008 gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen wird die Kommission 2013 einen Entwurf für überarbeitete Leitlinien vorlegen, um die Modernisierung des Beihilfenrechts voranzubringen. Beiträge zur Konsultation können bis zum 23. Oktober 2012 übermittelt werden.

Da die EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen nun bereits seit fast vier Jahren Anwendung finden, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen, sich einen Überblick über die Erfahrungen der Beteiligten zu verschaffen und zu prüfen, ob sich ihre Anwendung bewährt hat. Zudem wird die Kommission untersuchen, wie eine Überarbeitung der Leitlinien zu den Zielen der Modernisierung des Beihilfenrechts, d. h. zur Förderung von Wachstum sowie zur Beschleunigung, Vereinfachung und Fokussierung der Beihilfenkontrolle, beitragen kann. Die Leitlinien werden insbesondere im Hinblick darauf überarbeitet, dass öffentliche Mittel für genau definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verwendet werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel nicht zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Somit werden die Leitlinien eine wichtige Rolle für die Förderung von Umweltschutz, Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in Europa spielen.

Der Fragebogen enthält Fragen zur allgemeinen Politik zur Förderung des Umweltschutzes und spezifischere Fragen zur Verwendung und Wirksamkeit von Beihilfen in den Mitgliedstaaten. Des Weiteren werden detailliertere Fragen zur Anwendung der allgemeinen und der besonderen Bestimmungen der Leitlinien gestellt.

Der Fragebogen enthält ferner Fragen zu den besonderen Bestimmungen zu Umweltschutzbeihilfen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die derzeit ebenfalls überarbeitet wird, um die Kohärenz zwischen den beiden Instrumenten zu gewährleisten.

Die Leitlinien und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_state_aid_environment/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Die Beihilfenkontrolle im Bereich des Umweltschutzes soll in erster Linie sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel zu einem höheren Umweltschutzniveau führen, das ohne die Beihilfe nicht erreicht würde, und dass die positiven Auswirkungen der Beihilfe die negativen Folgen – d. h. die dadurch erzeugten Wettbewerbsverzerrungen – überwiegen, wobei dem in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Verursacherprinzip Rechnung zu tragen ist.

Mit dieser Überprüfung soll sichergestellt werden, dass diese Ziele weiterhin erreicht werden, und dabei sowohl Marktentwicklungen als auch rechtliche und technologische Entwicklungen seit der letzten Überprüfung berücksichtigt werden.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts angenommen, in der sie die Ziele ihres ehrgeizigen Reformpakets darlegt. Im Rahmen der EU-Agenda zur Förderung des Wachstums soll die Beihilfenpolitik künftig vor allem die Gewährung gut konzipierter Beihilfen erleichtern, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilfenrechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Dazu sollen die Regeln gestrafft und Beschlüsse rascher gefasst werden. Die Kommission führt in der Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)




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