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Minamata-Übereinkommen unterzeichnet


Umwelt-Compliance: Meinung zur EU-Umsetzung des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber ist gefragt
In der EU gibt es Rechtsvorschriften, die den Quecksilberhandel, quecksilberhaltige Produkte, Fragen der Entsorgung und der Wasserqualität sowie Emissionen in die Atmosphäre und die Freisetzung in Gewässer und den Boden behandeln

(09.09.14) - Die Europäische Kommission hat eine Online-Konsultation zu Fragen der Ratifizierung und Umsetzung des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber in der EU eingeleitet. Das Übereinkommen wurde im Oktober 2013 unterzeichnet – als erste internationale Umweltschutzvereinbarung seit einem Jahrzehnt. Ziel dieser weltweiten Vereinbarung ist es, Mensch und Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen. Dazu sollen viele derzeitige Anwendungsgebiete nach und nach entfallen.

Quecksilber ist ein hochtoxisches Element, das in der Industrie – z. B. in Chlor-Alkali-Verfahren und der Kunststoffindustrie – sowie in Produkten wie Thermometern, zahnärztlichem Amalgam, Batterien und Glühlampen zum Einsatz kommt. Zudem wird es bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe (insbesondere in Kohlekraftwerken) unbeabsichtigt freigesetzt. Etwa die Hälfte des derzeit in die Atmosphäre abgegebenen Quecksilbers geht auf menschliche Tätigkeiten zurück.

In der EU gibt es in diesem Bereich bereits umfassende Rechtsvorschriften, die den Quecksilberhandel, quecksilberhaltige Produkte, Fragen der Entsorgung und der Wasserqualität sowie Emissionen in die Atmosphäre und die Freisetzung in Gewässer und den Boden behandeln.

Zudem hat die EU das Minamata-Übereinkommen unterzeichnet und beabsichtigt nun, Vertragspartei dieser Vereinbarung zu werden. Da viele der Bestimmungen des Minamata-Übereinkommens jedoch mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften identisch sind oder diesen zumindest ähneln, bedarf es noch weiterer Maßnahmen. Zudem müssen einige EU-Bestimmungen entsprechend angepasst werden.

So weisen die EU-Rechtsvorschriften insbesondere in den folgenden Bereichen noch Lücken auf:
>> Importbeschränkungen für metallisches Quecksilber aus Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind
>> Exportverbote für bestimmte quecksilberhaltige Produkte
>> Einsatz von Quecksilber in Produkten und Verfahren, die noch nicht auf den Markt gebracht wurden
>> Beschränkungen bestimmter Verfahren, bei denen Quecksilber zum Einsatz kommt
>> Einsatz von Quecksilber im kleinbetrieblichen Goldbergbau

Die Konsultation soll der interessierten Öffentlichkeit, Behörden, Unternehmen und NGO einen klaren Überblick über die vorstehenden Aspekte verschaffen und ihnen die Gelegenheit zur Meinungsäußerung geben. So erwarten die Kommissionsdienststellen beispielsweise Anregungen und Kommentare zur Ratifizierung und anschließenden Umsetzung des Übereinkommens in der EU, zu Beschränkungen und Verboten, zu Genehmigungsverfahren und zahnärztlichem Amalgam. Diese Beiträge werden in die Vorbereitungen des Ratifizierungspakets durch die Kommissionsdienststellen einfließen.

Die Konsultation sowie Hintergrundinformationen und weitere Unterlagen sind auf der Website der GD Umwelt abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/environment/consultations/mercury_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/mercury/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


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