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Bewegung auf dem Markt für Pflanzenpflegeprodukte


Übernahme des deutschen Anbieters von Pflanzenpflegeprodukten Compo durch die Investmentgesellschaft Triton von der Europäische Kommission nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt
Kommission prüfte auch die vertikalen Beziehungen, die durch die Übernahme entstehen würden


(13.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Anbieters von Pflanzenpflegeprodukten Compo durch die in Jersey ansässige Investmentgesellschaft Triton nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigestellt. Die Kommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zusammenschluss keine wesentlichen strukturellen Änderungen auf dem Markt für Pflanzenpflegeprodukte nach sich ziehen würde, da Triton derzeit in dieser Sparte keine weiteren Beteiligungen anstrebt.

Gleichwohl prüfte die Kommission auch die vertikalen Beziehungen, die durch die Übernahme entstehen würden, weil einer der von Triton geführten Investmentfonds das Auftragsfertigungsunternehmen Schirm kontrolliert, das nicht für den landwirtschaftlichen Gebrauch bestimmte Pflanzenschutzmittel herstellt. Die Prüfung bestätigte, dass durch die Übernahme weder konkurrierende Pflanzenschutzmittelhersteller noch andere Auftragsfertigungsunternehmen vom Markt ausgeschlossen würden, da sowohl viele andere Anbieter von Pflanzenschutzmitteln als auch genügend andere Abnehmer von Auftragsfertigungsdiensten vorhanden sind.

Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 22. August 2011 bei der Kommission angemeldet.

Triton ist eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Jersey. Compo ist ein europaweit aufgestellter Anbieter von Markenartikeln für Haus und Garten (Pflanzenernährung, Pflanzenpflege- und Pflanzenschutzschutzmittel) sowie für gewerbliche Anwendungen (Spezialdüngemittel und Pflanzenschutzmittel).

Hintergrund

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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