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Überlegungen zur Änderung der REACH-Gebühren


REACH-Compliance: Geringere Gebühren für KMU im EU-Chemikalienrecht
Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden

(16.04.13) - Die Europäische Kommission hat die Gebühren und Entgelte gesenkt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Registrierung chemischer Stoffe entrichten müssen. Dieser Schritt soll Chemikalien herstellende oder damit handelnde KMU dabei unterstützen, in der derzeit schwierigen Marktlage wettbewerbsfähig zu bleiben. Je nach Unternehmensgröße können KMU Ermäßigungen in Höhe von 35 Prozent bis 95 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Registrierungen und von 25 Prozent bis 90 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Zulassungsanträge zugute kommen. Aus der Überprüfung der REACH-Verordnung ergab sich die Notwendigkeit einer Verringerung der finanziellen und administrativen Belastung der KMU, um die Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und sie bei der Erfüllung all ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung zu unterstützen.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Potočnik äußerten sich wie folgt: "Durch die Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen der REACH-Verordnung reagiert die Kommission unmittelbar auf die Sorgen dieser Unternehmen. Wir arbeiten zusammen auf ein EU-Chemikalienrecht hin, das die Gesundheit und die Umwelt schützt, und unterstützen europäische Unternehmen in ihrem Wachstum und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen."

Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden, aber die Belastung von KMU, für die die Kosten der REACH-Einhaltung schwerer zu tragen sind als für Großunternehmen, weiter reduziert wird. Ferner wurden die Standardgebühren entsprechend der Inflationsrate angepasst.


Hintergrund
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In der REACH-Gebührenverordnung werden die Gebühren und Entgelte festgelegt, die Unternehmen für die Registrierung chemischer Stoffe oder für den Antrag auf eine Genehmigung zur Verwendung bestimmter Chemikalien im Rahmen der REACH-Veordnung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zahlen müssen. Aufgrund der Registrierung haften die Unternehmen für die sichere Verwendung chemischer Stoffe.

Die REACH-Verordnung hat zum Ziel, ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten, alternative Methoden zur Bewertung gefährlicher Stoffe und den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. (Eu-Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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