Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erdgas an industrielle und gewerbliche Großkunden


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der belgischen Aktiva der Energiegesellschaft Nuon durch ENI
Keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum


(19.12.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der belgischen Vermögenswerte von Nuon (Nuon Belgium und Nuon Power Generation Walloon) durch den italienischen Energiekonzern ENI nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt, da die Marktanteile der beteiligten Unternehmen relativ gering sind und auf den betreffenden Märkten mehrere starke Wettbewerber vertreten sind.

Der geplante Zusammenschluss führt zu Überschneidungen bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich der Erdgaslieferungen an industrielle und gewerbliche Großkunden. Angesichts ihrer relativ geringen Marktanteile und des minimalen Zuwachses durch die Übernahme ergeben sich jedoch keine Wettbewerbsprobleme. Darüber hinaus haben die beteiligten Unternehmen zusammengenommen nur sehr geringe Marktanteile bei der Versorgung von kleineren gewerblichen und Industriekunden inne, und sie werden sich auf diesem Markt auch in Zukunft gegen einen äußerst starken Konkurrenten behaupten müssen.

Da ENI auch auf diversen anderen Märkten tätig ist, insbesondere im Erdgasgroßhandel, führt die geplante Übernahme auch zu vertikalen Beziehungen. Aufgrund der geringen Anteile des Zielunternehmens an den Endkundenmärkten hat die Kommission festgestellt, dass von dieser Zusammenführung keine Wettbewerbsprobleme ausgehen.

Die Kommission kam deshalb zu dem Ergebnis, dass der wirksame Wettbewerb durch das Vorhaben weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt wird.

Das Vorhaben wurde am 4. November 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
Die ENI Group ist ein integrierter Energiekonzern mit Sitz in Italien, der weltweit in der Exploration, Förderung, Beförderung, Verarbeitung und Vermarktung von Erdöl und Erdgas tätig ist. ENI ist außerdem Stromerzeuger und Stromversorger und bietet Petrochemikalien, Ölfelddienstleistungen sowie Bauleistungen und technische Leistungen an. In Belgien ist ENI hauptsächlich durch seine Tochter Distrigas vertreten, die auf verschiedenen Gasversorgungsmärkten aktiv ist.

Die Erdgas- und Stromgesellschaft Nuon Belgium ist im Endkundengeschäft in Belgien tätig. Sie ist die Muttergesellschaft des Unternehmens Nuon Wind Belgium, das in Belgien einen eigenen Windpark mit drei Turbinen zur Stromerzeugung betreibt.

Nuon Power Generation Walloon ist ein Unternehmen, das zur Entwicklung eines Projekts für den Bau eines Gas-und-Dampf-Kombikraftwerks (Combined Cycle Gas Turbine – CCGT) in Belgien gegründet wurde. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen