Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Markt für Kfz-Versicherungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Joint Venture von Allianz SE und VW Financial Services AG frei
Das Joint Venture wird eine Reihe von Versicherungsprodukten entwickeln, positionieren und vermarkten

(04.04.13) - Die Europäische Kommission hat das geplante Joint Venture der Allianz SE und der VW Financial Services AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Allianz SE ist ein international aufgestelltes Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland. Die VW-Tochter VW Financial Services AG (Deutschland) bietet Finanzprodukte wie z. B. Versicherungen an. Die Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da auch künftig mehrere starke Wettbewerber auf dem Markt präsent sein werden.

Das Joint Venture wird eine Reihe von Versicherungsprodukten entwickeln, positionieren und vermarkten, so z. B. Kfz-Schadenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, GAP-Versicherungen (Guaranteed Asset Protection), Gebrauchtwagen-Garantien für von Volkswagenhändlern verkaufte Gebrauchtwagen, Insassenversicherungen und Fahrerschutzversicherungen. Das neu aufgestellte Unternehmen wird über eine eigene Versicherungslizenz verfügen und das wirtschaftliche Risiko in sämtlichen Geschäftsfeldern tragen.

Die Kommission prüfte insbesondere, wie sich das geplante Joint Venture auf den deutschen Markt für Kfz-Versicherungen auswirken könnte, denn nur dort überschneiden sich die Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Kommission ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken gibt, da sich die beteiligten Unternehmen weiterhin mit einer Reihe ernstzunehmender Wettbewerber messen müssten und bei dem Vorhaben weitgehend nur Marktanteile von der Allianz auf das Joint Venture verlagert würden; zudem bestehen zwischen den beiden Unternehmen seit langem Vertragsbeziehungen für die verschiedenen Arten von Kfz-Versicherungen, bei denen VW bislang als Vermittler für die Allianz auftrat.

Das Vorhaben wurde am 31. Januar 2013 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Hintergrund
Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, VW Financial Services AG, bietet Kfz-Versicherungen für deutsche Endkunden an.

Die Allianz SE ist die Muttergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die Versicherungsprodukte und –dienstleistungen in erster Linie in Deutschland, aber auch weltweit anbietet.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen