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Minderheitsbeteiligung an Behr aufstocken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Erwerb einer Kontrollbeteiligung an Behr durch Mahle
Der gemeinsame Marktanteil von Behr und Mahle bleibt gering und auf dem Markt wird weiterhin eine Reihe anderer glaubwürdiger Anbieter präsent sein


(04.07.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb einer Kontrollbeteiligung an Behr durch Mahle nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind deutsche Hersteller von Kraftfahrzeug- und Motorenkomponenten. Die Prüfung durch die Kommission ergab, dass der gemeinsame Marktanteil von Behr und Mahle gering bleibt und auf dem Markt weiterhin eine Reihe anderer glaubwürdiger Anbieter präsent sein wird.

Im Rahmen des Vorhabens würde Mahle ihre derzeitige Minderheitsbeteiligung an Behr aufstocken, um gemeinsam mit der Familie Behr als derzeitigem Eigentümer von Behr die Kontrolle auszuüben. Das Vorhaben wurde am 17. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Geschäftstätigkeiten beider Unternehmen überschneiden sich bei einem Produkt, und zwar Öl-Wasser-Wärmetauscher für On-highway-Anwendungen. Jedoch zeigte die Prüfung der Kommission, dass der gemeinsame Anteil von Behr und Mahle an diesem Markt gering ist und Kunden auch weiterhin in der Lage wären, Öl-Wasser-Wärmetauscher von anderen Anbietern auf dem Markt zu beziehen.

Thermostate und Öl-Wasser-Wärmetauscher (von Behr) werden u. a. in (von Mahle hergestellten) Ölfiltermodulen eingesetzt. Wie die Prüfung der Kommission ergab, wird es für die Endkunden jedoch auch nach der Übernahme noch ausreichend Bezugsquellen für diese Produkte geben.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Mahle ist weltweit in der Entwicklung, der Herstellung und im Verkauf von Komponenten und Systemen für die Kraftfahrzeug- und Motorenindustrie tätig. Das Unternehmen zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Kolbensystemen, Zylinderkomponenten, Ventiltriebsystemen sowie Luft- und Flüssigkeitmanagement-Systemen.

Behr ist in der Herstellung und im Vertrieb von Grundausstattungsteilen für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge tätig, wie insbesondere Komponenten und Komplettsysteme für die Motorkühlung und Klimatisierung von Kraftfahrzeugen. Mehrheitseigentümer von Behr ist derzeit die Familie Behr, die das Unternehmen kontrolliert. Mahle hält eine Minderheitsbeteiligung an Behr.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2).

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6183
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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