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EU-Maßnahmen zur Nutzung öffentlicher Daten


Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors: Grundsätzlich sollen alle Dokumente auch zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind
Ziel ist die Förderung einer dynamischen Branche, die Rohdaten in Material verwandelt, das Hunderte Millionen IKT-Nutzer dringend benötigen


(09.01.12) - Die Europäische Kommission hat eine Strategie für offene Daten in Europa vorgestellt, die der EU-Wirtschaft einen erwarteten 40-Milliarden-Euro-Wachstumsschub pro Jahr bescheren soll. Europäische öffentliche Verwaltungen sitzen nach Meinung der EU auf einer Goldmine, die ein bislang unerschlossenes wirtschaftliches Potenzial birgt: nämlich auf großen Mengen von Informationen, die von zahlreichen Behörden und Dienststellen angehäuft werden. In einigen Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich und Frankreich wird bereits deutlich, welche Werte hier noch schlummern. Die Strategie zu ihrer EU-weiten Erschließung besteht aus drei Teilen: Erstens wird die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und der Öffentlichkeit ihre Informationsschätze kostenlos über ein neues Datenportal zugänglich machen. Zweitens werden überall in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf offene Daten geschaffen. Drittens werden für diese neuen Maßnahmen 100 Millionen EUR bereitgestellt, die im Zeitraum 2011–2013 für Forschungsarbeiten über bessere Technologien für den Umgang mit diesen Daten ausgegeben werden sollen.

Mit diesen Maßnahmen positioniert sich die EU als weltweiter Akteur auf dem Gebiet der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Ziel ist die Förderung einer dynamischen Branche, die Rohdaten in Material verwandelt, das Hunderte Millionen IKT-Nutzer dringend benötigen, beispielsweise in Smartphone-Apps für Landkarten, Echtzeit-Verkehrs- und Wetterinformationen, Preisvergleichen und vielen andere Anwendungen. Andere wichtige Nutznießer werden Journalisten und Wissenschaftler sein.

Die Vizepräsidentin der Kommission, Neelie Kroes, sagte hierzu: "Wir senden ein deutliches Signal an alle öffentlichen Verwaltungen. Ihre Daten sind viel mehr wert, wenn Sie sie weggeben. Geben Sie Ihre Daten jetzt frei. Nutzen Sie diesen Rahmen, um zu den intelligenten Vorreitern aufzuschließen, die bereits von den Vorteilen offener Daten profitieren. Für diese Informationen haben die Steuerzahler ohnehin schon bezahlt. Nun sollten wir sie wenigstens all jenen zurückgeben, die sie auf neue Art verwenden wollen, um den Menschen zu helfen und um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen."

Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wie folgt zu ändern:

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Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, auch zu beliebigen – gewerblichen wie nicht-gewerblichen – Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind.

>> Festlegung des Grundsatzes, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten ("Zusatzkosten") liegen; in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden, soweit die Erhebung von Gebühren nicht ordnungsgemäß begründet wird.

>> Einführung einer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten in üblichen, maschinenlesbaren Formaten, damit die Daten effektiv weiterverwendet werden können.

>> Schaffung einer behördlichen Aufsicht zur Durchsetzung dieser Grundsätze.

>> Massive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich zum ersten Mal auch auf Bibliotheken, Museen und Archive; die bestehenden Vorschriften von 2003 werden dann auch für Daten aus solchen Einrichtungen gelten.

>> Darüber hinaus wird die Kommission ihre eigenen Daten über ein neues "Datenportal" öffentlich zugänglich machen. Hierfür hat sie bereits einen Vertrag geschlossen. Dieses Portal befindet sich gegenwärtig noch in der "Beta-Version" (Entwicklungs- und Testphase) und soll im Frühjahr 2012 an den Start gehen. Damit wird es rechtzeitig als einheitlicher Zugangspunkt für weiterverwendbare Daten aus allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU und aus nationalen Behörden dienen.

Hintergrund
Offene Daten sind allgemeine Informationen, die frei verwendet, weiterverwendet und weiterverbreitet werden dürfen, entweder kostenlos oder nur zu den anfallenden Zusatzkosten.

Der Kommissionsvorschlag steht in vollem Einklang mit den Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studien belegen, bereitet das Auffinden und Weiterverwenden von Informationen des öffentlichen Sektors den Unternehmen und Bürgern noch immer Schwierigkeiten. Das bedeutet, dass bei offenen Daten in Europa ein großer Entwicklungsrückstand besteht.

Bei Umfragen der Kommission zu dem wichtigen Gebiet der geografischen Informationen gaben fast 80 Prozent der Befragten an, dass sie Informationen im Besitz öffentlicher Stellen nicht voll für sich nutzen könnten. Gründe dafür sind hohe Gebühren, undurchsichtige Weiterverwendungsvorschriften und -praktiken, mangelnde Transparenz in Bezug darauf, wer welche Daten besitzt, wie auch exklusive Lizenzvereinbarungen, die den Wettbewerb untergraben.

In ihrer Digitalen Agenda für Europa nannte die Kommission die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors neben dem schnellen und ultraschnellen Internetzugang als Schlüsselvoraussetzungen für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts.

Mit der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wurde eine Reihe erster Maßnahmen eingeführt, um Unternehmen den Zugang zu behördlichen Informationen und die Erlangung entsprechender Genehmigungen zu ihrer Weiterverwendung zu erleichtern. Außerdem setzte die Richtlinie einen Prozess in Gang, in dessen Verlauf viele öffentliche Stellen die Gebühren für die Abfrage solcher Informationen gesenkt haben. Der Vorschlag soll den Zugang weiter verbessern und den Anwendungsbereich der Richtlinie ausweiten. (Europäische Kommission: ra)


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