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Schaffung eines EU-weiten Raums für Recht


Umsetzung von Unionsrecht: Europäische Kommission begrüßt Gründung des European Law Institute
Forum, auf dem sich Rechtsanwender und Rechtswissenschafter austauschen können


(09.06.11) - EU-Justizkommissarin Viviane Reding bezeichnete die Gründung des European Law Institute als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Rechtsraum. Das Institut – eine unabhängige Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht – soll dazu beitragen, durch Beratung von politischen Entscheidungsträgern und staatlichen Stellen die Einheitlichkeit des Rechts in Europa zu verbessern.

"Die Gründung des European Law Institute ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines EU-weiten Raums für Recht und Gerechtigkeit," so Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Reding. "Das Institut kann einen wichtigen Beitrag zur europäischen Rechtswissenschaft und zur Verbesserung der Umsetzung von Unionsrecht im Dienste der Bürger und der Wirtschaft der Union leisten. Ich bin zuversichtlich, dass das European Law Institute aus der Vielfalt der europäischen Rechtssysteme schöpfen und zur Entwicklung einer europäischen Rechtskultur beitragen wird."

Das Europäische Recht hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Alltag von Bürgern und Unternehmen der EU und auf die politischen und rechtlichen Strukturen. Forschung und Lehre müssen ihren Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung der verschiedenen Bereiche des Unionsrechts – ob Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht – leisten.

Das Institut wird sich mit den Problemen von Rechtsanwendern bei der Umsetzung von Unionsrecht und möglichen Lösungen befassen und Vorschläge zur Neufassung von EU-Rechtsvorschriften in sämtlichen Bereichen erarbeiten. Es soll darüber hinaus ein Forum bieten, auf dem sich Rechtsanwender und Rechtswissenschafter austauschen können.

Die Idee für ein European Law Institute – für die sich die Kommission in ihrem Aktionsplan zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts stark gemacht hatte – entstand in Anlehnung an das American Law Institute, eine regierungsunabhängige Organisation, die mit der Entwicklung des Uniform Commercial Code eine zentrale Rolle bei der Vereinheitlichung des Handelsrechts in den 50 US-Bundesstaaten gespielt hat.

Neben der Förderung der Rechtswissenschaft auf dem Gebiet des Unionsrechts ist der Kommission auch daran gelegen, die Ausbildung von Juristen in der praktischen Anwendung des Unionsrechts zu verbessern. Für den Herbst plant sie daher einen ausführlichen Aktionsplan zur Fortbildung in europäischem Recht.

Hintergrund
Das European Law Institute soll

>>das Unionsrecht, die Politik im Bereich des Rechts und die Rechtsanwendung begutachten und fördern
>> Vorschläge zur Weiterentwicklung des EU-Besitzstands und zur Förderung der Umsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten erarbeiten
>> Entwicklungen im Bereich des Rechts in den Mitgliedstaaten erkennen und analysieren, die für die Unionsebene von Belang sind
>> die Herangehensweise der EU in Fragen des internationalen Rechts untersuchen und die Rolle des Unionsrechts im weltweiten Kontext fördern, beispielsweise durch Abfassung internationaler Rechtsinstrumente oder Erarbeitung von Standardvorschriften
>> europäische Forschung betreiben und fördern, z.B. Grundprinzipien und Vorschriften, die allen europäischen Rechtssystemen gemeinsam sind, analysieren, verfassen oder verbessern
>> ein Gesprächsforum für Juristen, d.h. Rechtswissenschaftler, Richter, Rechtsanwälte und sonstige Rechtsberufe, die unterschiedliche Rechtstraditionen repräsentieren, bieten.

Der Beirat des European Law Institute kann – entweder von sich aus oder auf die Bewerbung von Interessenten hin – ständige Mitglieder und Beobachter ernennen. Das Institut wird seinen Sitz in Wien haben (Österreich).

European Law Institute:
http://www.europeanlawinstitute.eu
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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