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Wirksamer Wettbewerb bleibt gestehen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme der Sparte Allradantrieb des deutschen Autozulieferers Getrag durch GKN
Untersucht wurde insbesondere, inwiefern sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich AWD-Komponenten horizontal überschneiden


(10.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sparte Allradantriebskomponenten (All-Wheel Drive – AWD) des deutschen Automobilzulieferers Getrag KG durch das britische Unternehmen GKN plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Prüfung der Kommission ergab, dass auch das zusammengeschlossene Unternehmen auf allen betroffenen Märkten mit mehreren starken, wettbewerbsfähigen Unternehmen konkurrieren muss. Die Kunden werden deshalb auch weiterhin genug Anbieter zur Auswahl haben.

Untersucht wurde insbesondere, inwiefern sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich AWD-Komponenten horizontal überschneiden. Da nur geringfügige Überschneidungen festgestellt wurden, kam die Kommission zu dem Schluss, dass das am 28. Juli angekündigte und am 24. August 2011 zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung angemeldete Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

GKN ist in der Automobilzulieferindustrie, der Pulvermetallurgie, der Landtechnik- und Baumaschinenbranche (Produkte für Fahrzeuge der Agrar-, Bau- und Bergbauindustrie und für Industriemaschinen) und in der Luftfahrtindustrie tätig. Im Automobilsektor fertigt GKN Gelenkwellen, Antriebskomponenten, Drehmoment-Technologie, Karosserieteile und Zylinder für Erstausrüster (OEM) der Kfz-Branche.

Die beiden Sparten Getrag All Wheel Drive AB und Getrag Corporation, die von GKN übernommen werden, sind Tochtergesellschaften der Getrag Getriebe- und Zahnradfabrik Hermann-Hagenmeyer GmbH & Cie KG (Getrag KG).

Getrag All Wheel Drive AB, mit Sitz in Schweden, ist Hersteller und Anbieter von AWD-Komponenten für OEM im EWR und verfügt über ein (nicht zum Kerngeschäft gehörendes) Bestandsgeschäft für Karosserieteile für Volvo Cars.

Die Getrag Corporation hat ihren Sitz in den USA und produziert und vertreibt AWD-Komponenten für OEM in Nordamerika und Asien.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Seit 1989 ist die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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