Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz des geistigen Eigentums


Wirksame Umsetzung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll
Zoll beschlagnahmt 2013 fast 36 Millionen gefälschte Waren an den EU-Grenzen

(21.08.14) - Laut dem Jahresbericht der Europäischen Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums beschlagnahmten die Zollbehörden der EU im Jahr 2013 nahezu 36 Millionen Produkte, bei denen ein Verdacht auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums bestand. Dies ist zwar ein Rückgang gegenüber den vergangenen Jahren, der Wert der abgefangenen Waren beträgt jedoch immer noch mehr als 760 Mio. EUR. Der heute vorgelegte Bericht enthält zudem Statistiken über Art, Herkunft und Beförderung der gefälschten Waren, die an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Europas Wertschöpfung beruht auf Innovation und Kreativität. Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ist daher nicht nur wichtig für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, sondern auch für Wachstum und Beschäftigung in der EU. Aus den Zahlen im heutigen Bericht ist ersichtlich, dass die Fälscher vor keinen Waren Halt machen und dass der Zoll beim Abfangen gefälschter Produkte richtig gute Arbeit leistet."

Ganz oben auf der Liste der beschlagnahmten Waren stehen Kleidung (12 Prozent aller beschlagnahmten Artikel) und Arzneimittel (10 Prozent). Rund 70 Prozent der Zollinterventionen im Jahr 2013 betrafen Post- und Kurierpakete, wobei 19 Prozent der Beschlagnahmen im Postverkehr mit Arzneimitteln erfolgten. Ungefähr 90 Prozent aller beschlagnahmten Produkte wurden entweder vernichtet oder es wurden Gerichtsverfahren angestrengt, um den Verstoß festzustellen. Das Hauptherkunftsland gefälschter Produkte ist weiterhin China; 66 Prozent aller beschlagnahmten Waren stammten aus China und 13 Prozent aus Hongkong. Bei bestimmten Warengruppen waren jedoch andere Länder die Hauptherkunftsländer, so etwa die Türkei bei Parfum und Kosmetika und Ägypten bei Lebensmitteln.

Hintergrund
Wie in der EU-Strategie Europa 2020 hervorgehoben, ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums eine Säule der EU-Wirtschaft und ein Schlüsselfaktor für weiteres Wachstum in Bereichen wie Forschung, Innovation und Beschäftigung. Auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist die Durchsetzung dieser Rechte unerlässlich, da von in einem unregulierten Umfeld hergestellten Fälschungen in bestimmten Fällen (etwa bei Lebensmitteln, Körperpflegebedarf und Kinderspielzeug) ernste Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger ausgehen können.

Der europäische Zoll trägt maßgeblich dazu bei, die Einfuhr von Waren, bei denen ein Verdacht auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums besteht, in die EU zu stoppen. Seit 2000 veröffentlicht die Kommission einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Zolls auf dem Gebiet der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Dieser Jahresbericht basiert auf Daten, die die nationalen Zollverwaltungen der Kommission übermitteln, und ist für den Zoll und EU-Institutionen wie die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ein wertvolles Hilfsmittel bei der Analyse solcher Fälle in der EU.

Im Juni 2013 wurde eine neue Verordnung zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll angenommen. Damit wurden die der Tätigkeit des Zolls in diesem Bereich zugrunde liegenden Vorschriften gestärkt.

Am 10. Dezember 2012 nahm der Rat den EU-Zollaktionsplan zum Vorgehen gegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums für den Zeitraum 2013 bis 2017 an. Dieser Aktionsplan verfolgt die folgenden strategischen Ziele:

>> Wirksame Umsetzung und Überwachung der neuen EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch den Zoll;
>> Bekämpfung des Handels mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, entlang der gesamten internationalen Lieferkette;
>> Reaktion auf die Haupttendenzen beim Handel mit Waren, mit denen Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden;
>> Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und den Strafverfolgungsbehörden.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen