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Wirksamer Wettbewerb wird nicht behindert


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des schweizerischen Pharmaunternehmens Nycomed durch den japanischen Takeda-Konzern
Der gemeinsame Marktanteil von Takeda und Nycomed in Deutschland, Italien und Österreich, wo beide das betroffene Produkt verkaufen, ist nicht sehr hoch


(18.08.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme des schweizerischen Pharmaunternehmens Nycomed durch seinen japanischen Konkurrenten Takeda nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Sowohl Takeda als auch Nycomed liefern Protonenpumpenhemmer, ein Arzneimittel, das zur Behandlung weit verbreiteter Störungen der Magensäureproduktion eingesetzt wird.

Die Kommission hat bei der Prüfung des geplanten Zusammenschlusses festgestellt, dass der gemeinsame Marktanteil von Takeda und Nycomed in Deutschland, Italien und Österreich, wo beide das betroffene Produkt verkaufen, nicht sehr hoch ist und dass sie in diesem Sektor dem Wettbewerbsdruck anderer Unternehmen ausgesetzt sind.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Takeda ist ein weltweit tätiger japanischer Konzern mit drei Geschäftsfeldern: verschreibungspflichtige Arzneimittel, frei verkäufliche Gesundheitsprodukte und sonstige Bereiche (darunter Herstellung und Vermarktung von Reagenzien, klinische Diagnose und chemische Produkte). Das schweizerische Unternehmen Nycomed bietet eine differenzierte Produktpalette mit den Schwerpunkten verschreibungspflichtige Markenarzneimittel, frei verkäufliche Gesundheitsprodukte und Lohnherstellung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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