Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Effizientere Handelsschutzinstrumente in Kraft


Das modernisierte Instrumentarium der EU für den Schutz des Handels ermöglicht es der EU, durch eine Veränderung der "Regel des niedrigeren Zolls" in einigen Fällen höhere Zölle einzuführen
Handelskommissarin Cecilia Malmström ergänzte: "Endlich kann diese seit Langem erwartete Reform eingeführt und umgesetzt werden. Die europäischen Unternehmen wollten ein modernes Regelwerk"



Die neuen handelspolitischen Schutzinstrumente sind in Kraft getreten. Ab dann unterliegen neu eingeleitete Untersuchungen von Marktverzerrungen und unfairen Handelspraktiken den modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften. "Europa steht für offenen und fairen Handel, doch sind wir keine naiven Verfechter des Freihandels. Wenn dies nötig war, haben wir uns durch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zu wehren gewusst", sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
"Jetzt können wir auf neue und bessere handelspolitische Schutzmaßnahmen zurückgreifen und damit einige der Herausforderungen bewältigen, mit denen wir im Welthandel heute konfrontiert sind. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Wir werden alles tun, um die Unternehmen und die Arbeitnehmer Europas zu verteidigen, wenn andere den Markt verzerren oder die Spielregeln nicht einhalten", sagte Juncker weiter.

Handelskommissarin Cecilia Malmström ergänzte: "Endlich kann diese seit Langem erwartete Reform eingeführt und umgesetzt werden. Die europäischen Unternehmen wollten ein modernes Regelwerk. Ich bin voller Zuversicht, dass uns dies die notwendigen Instrumente an die Hand gibt, um unsere Wirtschaftszweige wirksam vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen. Wir bekennen uns zu einem offenen, regelbasierten Handel. Jetzt sind wir besser gerüstet, um für Unternehmen aus Mitgliedstaaten einzutreten, wenn sich andere Länder nicht an die Regeln halten."

Das modernisierte Instrumentarium der EU für den Schutz des Handels ermöglicht es der EU, durch eine Veränderung der "Regel des niedrigeren Zolls" in einigen Fällen höhere Zölle einzuführen, den Untersuchungszeitraum zu verkürzen, um das Verfahren zu beschleunigen, die Transparenz und Berechenbarkeit des Systems für Unternehmen aus der EU zu erhöhen und den in der EU angewandten hohen Umwelt- und Sozialstandards Geltung zu verschaffen. Damit wird eine umfassende Überarbeitung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU abgeschlossen, zu der auch eine im Dezember letzten Jahres eingeführte neue Antidumpingmethodik gehört.

Mit den neuen Vorschriften wird der derzeit vorgesehene Untersuchungszeitraum von neun Monaten für die Einführung vorläufiger Maßnahmen auf sieben Monate verkürzt und das System transparenter gestaltet. Die Unternehmen werden sich dank eines Frühwarnsystems vor der Einführung vorläufiger Zölle auf die neue Situation einstellen können. Die Kommission wird kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem speziellen "KMU Helpdesk" unterstützen, sodass es für diese Firmen einfacher wird, sich an Handelsschutzverfahren zu beteiligen.

Ferner kann die EU aufgrund von Änderungen der "Regel des niedrigeren Zolls" in einigen Fällen möglicherweise höhere Zölle einführen. Dies gilt sowohl für alle Antisubventionsfälle als auch für Antidumpingfälle, wenn Waren eingeführt werden, bei deren Produktion Rohstoffe und Energie mit künstlich niedrig gehaltenen Preisen zum Einsatz kamen.

Im Zuge ihrer Untersuchungen wird die Kommission auch die Kosten für die Einhaltung der Umwelt- und Sozialvorschriften der EU berücksichtigen, wenn sie die Höhe der möglicherweise einzuführenden Zölle berechnet; zugrunde gelegt wird dabei der den Unternehmen entstandene wirtschaftliche Schaden. Darüber hinaus wird die Kommission generell keine Preisverpflichtungen von Ländern akzeptieren, die bekanntermaßen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und Umweltschutzübereinkünfte nur mangelhaft umsetzen. Erstmals können sich auch Gewerkschaften an Handelsschutzuntersuchungen beteiligen.

Zusammen mit der bereits gültigen neuen Antidumpingmethodik handelt es sich hier um die erste umfassende Überarbeitung der Antidumping- und Antisubventionsinstrumente der EU seit 15 Jahren. Die Reform ist das Ergebnis von nahezu fünf Jahren Arbeit. In dieser Zeit wurden breit angelegte Konsultationen mit zahlreichen Interessenträgern und Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament geführt.

Der erste Kommissionsvorschlag für eine Reform der EU-Handelsschutzinstrumente geht auf das Jahr 2013 zurück. Im Dezember 2016 wurde im Rat ein Kompromiss erzielt. Nachdem die EU-Organe im Dezember 2017 eine politische Einigung gefunden hatten, billigte der Rat den Kompromiss im April 2018. Im Anschluss an die endgültige Zustimmung zu den neuen Regeln durch das Europäische Parlament traten die neuen Rechtsvorschriften nunmehr am 8. Juni in Kraft. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.06.18
Newsletterlauf: 25.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen