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Kommission stellt sich der Öffentlichkeit


Europäische Bürger beantragen häufiger Zugang zu Kommissionsdokumenten als jemals zuvor
Mehr Transparenz stellt sicher, dass sich die Kommission einer kritischen Öffentlichkeit stellt und für ihre Arbeit verantwortlich zeichnet


(25.08.11) - Das Interesse der europäischen Bürgern an der Arbeit der Kommission wächst stetig und erfasst immer mehr Politikfelder. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Jahresbericht über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten; danach ist die Zahl der Anfragen 2010 um 18 Prozent gestiegen.

2010 gingen bei der Kommission insgesamt 6.361 Anträge auf Zugang zu Dokumenten ein. Im Vorjahr waren es 5.401 - und gerade mal 450 vor zehn Jahren. Angefordert wurden sowohl einzelne Dokumente als auch vollständige Dossiers zu verschiedenen Verwaltungsverfahren. Die zahlreichen Anfragen nach Dokumenten, die bereits öffentlich zugänglich waren, sind darin nicht enthalten.

Vizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: "Diese Zahlen zeigen ein wachsendes Interesse an den Aktivitäten der Kommission, was sehr positiv ist. Die Freigabe von Dokumenten liegt häufig im öffentlichen Interesse und trägt maßgeblich zu mehr Transparenz bei. Dies kann nur begrüßt werden. Mehr Transparenz stellt sicher, dass sich die Kommission einer kritischen Öffentlichkeit stellt und für ihre Arbeit verantwortlich zeichnet."

Das größte Interesse galt der Wettbewerbspolitik; fast jede zehnte Anfrage betraf diesen Politikbereich, gefolgt von Justiz und Inneres, Verkehr und Energie, Binnenmarkt und Umwelt. Die meisten Anträge kamen von Personen oder Organisationen in Belgien (17,95 Prozent), dicht gefolgt von Deutschland (16,62 Prozent).

Unter genau festgelegten Voraussetzungen (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) kann die Kommission die Freigabe eines Dokuments verweigern. Allerdings wurde in mehr als vier von fünf Fällen uneingeschränkter Zugang gewährt. Die wichtigsten Gründe für die Ablehnung eines Erstantrags waren 2010: Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audit-Tätigkeiten; Schutz des Entscheidungsprozesses der Kommission und Schutz geschäftlicher Interessen.

Dies zeigt, dass zahlreiche Anträge eher ein spezifisches privates Interesse als ein allgemeines öffentliches Interesse betreffen. So beantragen Beschwerdeführer bei Vertragsverletzungsverfahren, Wettbewerber oder angebliche Opfer wettbewerbswidrigen Verhaltens im eigenen Interesse Einsichtnahme in Dokumente, die jedoch nicht freigegeben werden können, ohne die rechtmäßigen Interessen die Gegenpartei zu beeinträchtigen.

In dem Bericht wird herausgestellt, dass die Prüfung solcher Anträge einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert und umfangreiche öffentliche Mittel bindet. Allerdings dürfte die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die in dem Bericht ebenfalls verwiesen wird, dazu beitragen, einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen herbeizuführen und Anträge effizienter zu bearbeiten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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