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Cadmiumverbot und REACH-Strategie


REACH: EU verbietet Cadmium in Schmuck, in Legierungen zum Löten und in PVC
Die neuen Vorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Kunststoff und unterstützen gleichzeitig die Verwendung von Recycling-PVC in zahlreichen Bauprodukten


(26.05.11) - Ab Dezember 2011 ist Cadmium in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der EU verboten. In Schmuck und insbesondere eingeführtem Modeschmuck waren zum Teil sehr hohe Cadmiumgehalte festgestellt worden. Verbraucher kommen über die Haut und vor allem Kinder auch über Ablecken mit diesem Schadstoff in Kontakt. Die neuen Rechtsvorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Schmuck, nur alte Schmuckstücke sind hiervon ausgenommen. Das Verbot gilt überdies für alle Kunststoffe und für Legierungen zum Verlöten unterschiedlicher Metalle, denn die Dämpfe, die hierbei eingeatmet werden können, sind äußerst gefährlich. Das Cadmiumverbot fügt sich in die REACH-Strategie der EU für einen sichereren Einsatz von Chemikalien.

Antonio Tajani, EU-Kommissar für Industrie und Unternehmertum und Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Dies ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher und auch für die Industrie, die bereits Alternativen zu diesem Werkstoff entwickelt hat. Und das Verbot beweist einmal mehr, welche entscheidende Rolle REACH bei der Sicherung hoher Standards im Gesundheitsschutz spielt."

Umweltkommissar Janez Potočnik äußerte sich wie folgt: " Das Verbot von Cadmium in Schmuck schützt die Verbraucher, insbesondere unsere Kinder. Aber auch die Umwelt profitiert, da cadmium-freie Kunststoffe diese weniger verschmutzen. Und nicht zuletzt wird das Recycling von PVC-Abfällen gefördert, was uns in unseren Bemühungen, Ressourcen zu sparen, einen großen Schritt weiterbringt."

Nicht nur sind durch das Cadmiumverbot Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU besser geschützt, auch die Umwelt wird weniger stark belastet. Das Verbot wird über eine Änderungsverordnung zur REACH-Verordnung umgesetzt.

Die neuen Vorschriften verbieten Cadmium in jeder Art von Kunststoff und unterstützen gleichzeitig die Verwendung von Recycling-PVC in zahlreichen Bauprodukten. Da PVC ein wertvolles Material ist, das mehrfach wiedergewonnen werden kann, ist für eine Reihe von Bauprodukten die Wiederverwendung von PVC-Abfall mit niedrigem Cadmiumgehalt ohne Gefahr für Gesundheit oder Umwelt erlaubt. Zur Käuferinformation müssen derartige Bauprodukte, die Recycling-PVC enthalten, mit einer entsprechenden Aufschrift oder einem eindeutigen Piktogramm versehen sein.

Cadmium ist auch in Legierungen zum Löten unterschiedlicher Metalle enthalten und findet in so spezifischen Bereichen wie etwa dem Modellbau von Dampflokomotiven Verwendung. Hierbei werden äußerst gefährliche Dämpfe freigesetzt. Außer in einigen streng geregelten Ausnahmefällen ist die Verwendung derartiger Lote künftig verboten.

Hintergrund
Cadmium ist krebserregend und für Gewässer giftig. 1988 nahm der Rat eine Entschließung zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Cadmium an. Früher wurde Cadmium in bestimmten Kunststoffwaren als Farbstoff oder Stabilisator benutzt. Seit 1992 ist seine Verwendung in Kunststoffwaren verboten, mit Ausnahme von bestimmtem Hart-PVC, da es hierfür auf dem Markt keinen Ersatz gab. Seitdem jedoch Alternativen existieren, hat die europäische PVC-Industrie im Rahmen des Programms "Vinyl 2010" beschlossen, die Verwendung von Cadmium in PVC nach und nach einzustellen. Für die Verwendung von Cadmium in Batterien und elektronischen Produkten gelten seit 2004 Einschränkungen. Das neue Verbot wird in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

Weitere Informationen:
Zu REACH und Beschränkungen:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/reach/restrictions/index_en.htm

Zu den sozio-ökonomischen Folgen einer etwaigen Aktualisierung der Beschränkungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Cadmium:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/files/markrestr/study-cadmium_en.pdf
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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