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Auswirkungen neuer EU-Richtlinien auf KMU


Überprüfung sämtlicher neuen Rechtsvorschriften aus der Sicht der KMU
Die Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten sollen einen speziellen KMU-Test vor der Annahme jeder Rechtsvorschrift einführen


(28.09.11) - Die KMU-Beauftragten trafen in Brüssel zusammen, um eine Strategie zu entwickeln, mit deren Hilfe KMU ihr Wachstumspotenzial entfalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zur Geltung bringen können. Die wichtigsten Punkte der Vereinbarung sind, dass die Gründung eines Unternehmens in drei Tagen für weniger als 100 EUR ermöglicht, der Zugang zu Finanzierungsquellen und öffentlichen Aufträgen erleichtert und Bürokratie abgebaut werden soll. Letzteres soll unter anderem durch eine Überprüfung sämtlicher neuen Rechtsvorschriften aus der Sicht der KMU sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten bewirkt werden.

Die Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten sollen daher einen speziellen KMU-Test vor der Annahme jeder Rechtsvorschrift einführen. Mit diesem Test soll gewährleistet sein, dass keine neuen Hindernisse für die reibungslose Tätigkeit der 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Europa entstehen. In zwölf Ländern gibt es den KMU-Test bereits, und einige weitere sind dabei, ihn einzuführen. Die KMU-Beauftragten vereinbarten, dass die genannten Maßnahmen bis September 2012 in allen Mitgliedstaaten verwirklicht werden sollen. Damit stärkt Europa aktiv die Position der KMU, denen weithin eine wesentliche Rolle auf dem Weg zu einem erneuten Aufschwung beigemessen wird.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "In diesem entscheidenden Moment, in dem der Fortbestand der Integration Europas unmittelbar davon abhängt, ob wir die Wirtschaft wiederbeleben können, brauchen wir dringend eine echte Wende, die die KMU und die Realwirtschaft in den Mittelpunkt von Politik und Verwaltung stellt und ihr Potenzial erschließt. Das ist der wichtigste Weg, um die richtigen Voraussetzungen für Wachstum zu schaffen. Ich bin sehr erfreut, dass die KMU-Beauftragten aller EU-Länder sich so stark dafür eingesetzt haben."

Hintergrund
Die nationalen KMU-Beauftragen berichteten auf ihrem ersten Treffen in Brüssel mit Daniel Calleja, den KMU-Beauftragten für die gesamte EU, über die Fortschritte bei der Umsetzung des Small Business Act für Europa in den einzelnen Ländern und einigten sich auf einen ehrgeizigen Aktionsplan. Anfang dieses Jahres ernannte jedes EU-Land einen KMU-Beauftragten, der die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen vertritt und sicherstellt, dass ihre Belange nicht vernachlässigt werden. Unter den KMU-Beauftragten und den Vertretern der KMU herrschte Konsens über drei konkrete Schwerpunktbereiche, in denen in den nächsten zwölf Monaten in erster Linie Maßnahmen notwendig sind:

Die Rahmenbedingungen für Unternehmen müssen vereinfacht werden, und potenzielle neue Unternehmensgründer müssen ermutigt werden, dieses Wagnis einzugehen. Die KMU-Beauftragten haben sich das Ziel gesetzt, in allen Mitgliedstaaten die Gründung eines Unternehmens innerhalb von drei Tagen für höchstens 100 EUR zu ermöglichen.

Der Zugang zu Finanzierungsquellen für KMU muss verbessert werden, indem die Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Kreditbürgschaften für KMU erhöht wird. Insbesondere muss es für neu gegründete Unternehmen und generell für Kleinstunternehmen einfacher werden, Mikrokredite in Anspruch zu nehmen. Derzeit ist der Zugang zu Finanzierung das drängendste Problem für KMU. Außerdem ist es nötig, die Teilhabe der KMU an öffentlichen Aufträgen zu steigern. Jüngste Untersuchungen ergeben, dass auf KMU nur 34 Prozent der EU-weit ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge entfallen, obwohl ihr Anteil an der Wirtschaft insgesamt 52 Prozent ausmacht.

Es muss sichergestellt werden, dass systematisch bei neuen Rechtsvorschriften die potenziellen Auswirkungen für KMU durch einen KMU-Test sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene gebührend berücksichtigt werden. Neben den KMU-Beauftragten ist dieser Test der zweite Grundstein der neuen KMU-politischen Planung der Europäischen Kommission.

KMU-Test bereits Realität in fast der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten
Der KMU-Test, ein wesentliches Element des Grundsatzes "Vorfahrt für KMU", wurde zuerst im 2008 angenommenen Small Business Act (SBA) für Europa festgeschrieben. 2011 gewann er mit der Veröffentlichung der SBA-Überprüfung weiter an Bedeutung.

Fast die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten geben an, den KMU-Test bereits anzuwenden. Malta, Slowenien und die Slowakei sind dabei, ihn einzuführen. Vier weitere Mitgliedstaaten – Griechenland, Belgien, Zypern und Bulgarien – prüfen derzeit seine Einführung, und in anderen Ländern gibt es zwar keinen formalen KMU-Test, doch die Interessen der KMU werden in den meisten Fällen mit Hilfe von Folgenabschätzungen bei Regelungsvorhaben berücksichtigt.

Österreich hat beispielsweise eine besondere Methodik entwickelt, die sich eines speziellen Internet-Tools bedient und ab 2013 verpflichtend ist. In der Slowakei wird der KMU-Test bei jeder neuen Rechtsvorschrift vorgenommen, und in Malta wurde kürzlich ein Gesetzentwurf eingebracht, nach dem ab Anfang 2012 bei jedem Vorschlag für eine Rechtsvorschrift ein KMU-Test verlangt wird, wenn festgestellt wird, dass er sich auf kleine und Kleinstunternehmen auswirken könnte. Finnland schließlich prüft verschiedene Wege, die Auswirkungen von Vorschriften auf kleine und mittlere Unternehmen abzuschätzen, um einen verbesserten KMU-Test einzuführen.

Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage der Europäischen Kommission meinen die meisten Mitgliedstaaten, dass der 2008 eingeführte KMU-Test den KMU in ihrem Land einen echten Mehrwert bringt. Insbesondere heben die Mitgliedstaaten hervor, dass der Test kleinen und mittleren Unternehmen Zeit gibt, sich auf neue Rechtsvorschriften einzustellen, und ihnen somit Kosten erspart. Darüber hinaus trägt er dazu bei, Rechtsvorschriften zu vermeiden, die die Unternehmen unverhältnismäßig stark belasten könnten. Außerdem lässt er die potenziellen Auswirkungen neuer Vorschläge auf KMU klarer werden und erleichtert die Suche nach Abhilfemaßnahmen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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