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Verschärfung und Präzisierung von Vorschriften


Europäische Kommission überarbeitet Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder
Bereits der jetzige Verhaltenskodex unterwirft die Inhaber von EU-Spitzenämtern Regeln, die mit zu den strengsten ihrer Art gehören


(29.04.11) - Auf ihrer wöchentlichen Sitzung hat die Europäische Kommission beschlossen, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu ändern und seine ethische Komponente durch eine Verschärfung und Präzisierung der früheren Vorschriften noch stärker zu betonen.

In seinen Politischen Leitlinien für die nächste Kommission vom September 2009 hatte Präsident Barroso eine Überarbeitung des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder angekündigt "in der Hoffnung, dass dieser Kodex ein Bezugsmaßstab ist, der allen anderen EU-Organen und -Einrichtungen als Vorbild dient".

Bereits der jetzige Verhaltenskodex unterwirft die Inhaber von EU-Spitzenämtern Regeln, die mit zu den strengsten ihrer Art gehören. Die überarbeitete Version des Verhaltenskodex greift die Ergebnisse mehrerer aktueller Studien der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie der OECD (Post-Public Employment – Good Practices for Preventing Conflict of Interest, 2010) auf. Sie enthalten wertvolle Empfehlungen dazu, wie der Verhaltenskodex der Kommission noch weiter vervollständigt und in seiner Wirkung verbessert werden kann.

Im Ergebnis hat dies zu folgenden Änderungen geführt:

>> Es gelten klarere Regeln für politische Aktivitäten von Kommissionsmitgliedern einschließlich ihrer Mitwirkung an Wahlkämpfen.

>> Die Vorschriften für die Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt wurden verschärft; so wurde die Frist, innerhalb derer die Kommission bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vorab zu unterrichten ist, von 12 auf 18 Monate angehoben.

>> Die Interessenerklärungen müssen jährlich auf den neuesten Stand gebracht werden.

>> Das Verfahren bei Interessenkonflikten wird klar geregelt.

>> Die Vorschriften für die Entgegennahme von Geschenken und die Inanspruchnahme von Gastfreundschaft werden präzisiert.

>> Ehegatten, Partner und direkte Familienmitglieder dürfen nicht im Kabinett des betreffenden Kommissionsmitglieds beschäftigt werden.

>> Die Ad-hoc-Ethikkommission wird in ihrem Auftrag bestärkt.

Der Verhaltenkodex für Kommissionsmitglieder steht im Einklang mit Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 245 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Er konkretisiert die den Kommissionsmitgliedern darin generell auferlegte Pflicht zur Unabhängigkeit und Integrität.

Gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wurde das Europäische Parlament gebeten, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. In dem jetzt angenommenen Verhaltenskodex sind die Bemerkungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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