Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb in der Lebensmittelbranche


Kartellrecht: Laut ECN-Bericht nutzt EU-weite Durchsetzung des Wettbewerbsrechts dem gesamten Lebensmittelsektor
Bericht enthält ausführliche Informationen über den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden in den letzten Jahren zusammengetragen wurden


(04.06.12) - Das Europäische Wettbewerbsnetz (European Competition Network, ECN) hat einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die europaweite aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Lebensmittelsektor – vor allem in den Bereichen Verarbeitung und Herstellung – Landwirten, Zulieferern und Verbrauchern zugutegekommen ist. So haben die Wettbewerbsbehörden in Europa der Lebensmittelbranche in den letzten Jahren Priorität eingeräumt und ihre Maßnahmen infolge des dramatischen Anstiegs der Lebensmittelpreise, der 2007 eingesetzt hat, intensiviert. Dem ECN gehören die Europäische Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden der 27 Mitgliedstaaten an.

Joaquín Almunia, EU-Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizepräsident, erklärte: "Die Wettbewerbsbehörden in ganz Europa verfolgen mit großem Einsatz das Ziel, ein reibungsloses Funktionieren der Lebensmittelmärkte sicherzustellen, was sowohl den Zulieferern als auch den Verbrauchern zugutekommt. Sobald wettbewerbswidriges Verhalten festgestellt wurde, sind die Wettbewerbsbehörden unabhängig von der Stufe der Lebensmittelkette dagegen vorgegangen. Jedoch könnte noch mehr getan werden: So könnten einige Erzeuger ihre Effizienz durch Umstrukturierungen und die Bündelung ihrer Aktivitäten steigern, während in manchen Ländern der Einzelhandel noch unter unnötigen rechtlichen Hindernissen leidet. Die Wettbewerbsbehörden sind bereit, zur Lösung dieser Fragen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene beizutragen."

Der Bericht enthält ausführliche Informationen über den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden in den letzten Jahren zusammengetragen wurden.

Von 2004 bis 2011 haben die europäischen Wettbewerbsbehörden mehr als 180 Kartellfälle untersucht, fast 1.300 Entscheidungen und Beschlüsse in Fusionskontrollsachen erlassen und über 100 Marktüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Die meisten Fälle betrafen die Verarbeitungs- und die Herstellungsstufe, aber auch den Einzelhandel. Über 50 Kartelle, bei denen es um Absprachen zur Preisfestsetzung oder zur Markt- und Kundenaufteilung und um den Austausch sensibler Geschäftsdaten ging, sowie Praktiken zur Verdrängung von Landwirten oder Zulieferern vom Markt wurden verboten.

Im Rahmen der Marktüberwachung analysierten die Wettbewerbsbehörden die Funktionsweise der Lebensmittelmärkte. Oft stellten sie dabei fest, dass es für ungünstige Marktentwicklungen zahlreiche andere Erklärungen als einen unzureichenden Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern gibt.

Die Wettbewerbsbehörden mahnten auch Rechtsreformen an, etwa die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen, die die Entwicklung des Einzelhandels behindern, und die Verabschiedung von Gesetzen oder Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken.

Außerdem ermutigten die Wettbewerbsbehörden die Erzeuger zur Steigerung ihrer Effizienz und zur Stärkung ihrer Position in der Wertschöpfungskette, unter anderem durch Gründung von Genossenschaften.

Die europäischen Wettbewerbsbehörden werden dem Lebensmittelsektor auch in Zukunft hohe Priorität einräumen. Derzeit ermitteln sie in rund 60 weiteren Kartellsachen und führen weitere Marktüberwachungsmaßnahmen durch. Sie werden ihre Tätigkeit wie bisher über das Europäische Wettbewerbsnetz koordinieren und diese Zusammenarbeit noch weiter ausbauen.

Hintergrund
Der Bericht enthält Antworten auf Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die um Erläuterungen zur Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden im Lebensmittelsektor gebeten hatten. Er schließt sich außerdem an die Mitteilung der Kommission über die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette vom 28. Oktober 2009 an.

In dieser Mitteilung wurde ein gemeinsamer Ansatz der Wettbewerbsbehörden im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes angeregt, damit lebensmittelmarktspezifische Probleme besser aufgedeckt und künftige Maßnahmen koordiniert werden können. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen