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Horizontale Überschneidungen der Tätigkeiten


Fusionskontrolle : Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme des Futtermittelherstellers KoroFrance durch die Cargill Group
Die Europäische Kommission prüfte insbesondere die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Markt für Mischfutter und Futtermischungen sowie den Markt für rohes und raffiniertes Saatenöl


(06.12.11) – Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des französischen Unternehmens KoroFrance, der Holdinggesellschaft des Futtermittelherstellers Provimi Group, durch das US-Unternehmen Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission hat festgestellt, dass der geplante Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da das fusionierte Unternehmen weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern hat.

Die Kommission prüfte insbesondere die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Markt für Mischfutter und Futtermischungen sowie den Markt für rohes und raffiniertes Saatenöl.

Die Prüfung ergab, dass die horizontalen Überschneidungen der Tätigkeiten von Cargill und KoroFrance in den Bereichen Mischfutter und Futtermischungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind, da die beiden Unternehmen zusammen nur einen relativ geringen Marktanteil haben und es im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genügend andere Anbieter gibt.

Die Kommission hat ferner die vertikale Zusammenführung der Tätigkeit von Cargill auf den Märkten für rohes und raffiniertes Saatenöl und der Tätigkeit von KoroFrance im Futtermittelsektor untersucht. Sie gelangte zu dem Schluss, dass ein Ausschluss der Wettbewerber von KoroFrance vom Markt unwahrscheinlich ist, da diese ihren Bedarf an rohem Saatenöl auch bei anderen Anbietern decken können. Cargill verfügt zwar in einigen Mitgliedstaaten über einen hohen Marktanteil bei der Lieferung von rohem Saatenöl an die Futtermittelindustrie, doch besteht auch hier kein Ausschlussrisiko, da die Futtermittelindustrie nur einen kleinen Anteil an der Gesamtnachfrage nach raffiniertem Saatenöl hat und das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin ein kleiner Abnehmer für diese Öle sein wird.

Deshalb kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch den Zusammenschluss nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Der Zusammenschluss wurde am 11. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
Cargill ist ein international in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätiges Privatunternehmen und bietet außerdem Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen an. Zu den Geschäftsfeldern von Cargill zählen ferner Handel mit Getreide und Grundstoffen, Verarbeitung und Raffination von Ölsaaten und Getreide, Mehlmüllerei, Fleischverarbeitung sowie Finanzdienstleistungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung ). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss in Phase I genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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