Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vereinbarungen mit EU-Beihilfevorschriften


Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchungen im französischen, deutschen und schwedischen Luftverkehrssektor ein
Die Kommission beabsichtigt, 2012 auf der Grundlage einer öffentlichen Anhörung neue Leitlinien für den Luftverkehrssektor und die Finanzierung von Flughafeninfrastrukturen anzunehmen


(08.02.12) - Die Europäische Kommission wird untersuchen, ob die zwischen Behörden und den Flughäfen Niederrhein-Weeze, Altenburg-Nobitz (beide in Deutschland), Pau (Frankreich) und Västerås (Schweden) getroffenen Finanzierungsvereinbarungen sowie die zwischen diesen Flughäfen und einigen sie anfliegenden Luftfahrtgesellschaften geschlossenen Preisnachlass- und Marketingvereinbarungen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Die Kommission hat in drei verschiedenen Fällen eingehende Untersuchungen eingeleitet und die vierte, im November 2007 eingeleitete Untersuchung auf die Verträge im Zusammenhang mit dem Flughafen Pau ausgeweitet.

Investitionen öffentlicher Stellen in Wirtschaftsunternehmen stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären. Im Luftverkehrssektor können Beihilfen für Infrastrukturinvestitionen grundsätzlich als mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen im Luftverkehrssektor vereinbar angesehen werden, wenn sie notwendig und angemessen sind, eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung verfolgen, den Handel im Binnenmarkt nicht ungebührlich beeinträchtigen und wenn der diskriminierungsfreie Zugang für alle Nutzer gewährleistet ist. Bei Betriebsbeihilfen hingegen sind Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher; sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar.

Auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission nicht ausschließen, dass die Maßnahmen zugunsten dieser vier Flughäfen und der sie nutzenden Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind.

Flughafen Niederrhein-Weeze
Niederrhein-Weeze ist ein Regionalflughafen in Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Duisburg. Es steht zu vermuten, dass er in den letzten zehn Jahren verschiedene Darlehen und Zuschüsse zu nicht marktüblichen Bedingungen erhalten hat. Er befindet sich zudem in finanziellen Schwierigkeiten, und der Flugbetrieb scheint auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Kommission hat daher Zweifel daran, dass die Behörden den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt haben und dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre.

Flughafen Altenburg-Nobitz
Altenburg-Nobitz ist ein Regionalflughafen in Thüringen. Er hat im Zeitraum 2000 bis 2009 zum Ausgleich von Verlusten mehrere Kapitaleinlagen von Seiten seiner Anteilseigner erhalten. Die Kommission hat daher Zweifel daran, dass der Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt wurde. Darüber hinaus hat die Kommission Bedenken, dass zwischen dem Flughafen und der Billigfluggesellschaft Ryanair vertraglich vereinbarte Preisnachlässe und Marketingvereinbarungen dieser Luftfahrtgesellschaft unrechtmäßige wirtschaftliche Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnten.

Flughafen Västerås
Västerås ist ein rund 100 km von Stockholm entfernt liegender Regionalflughafen. Er hat mutmaßlich seit 2001 zum Ausgleich von Verlusten Betriebsbeihilfen sowie Einlagen von Anteilseignern erhalten. Zudem hat die Kommission Bedenken, dass die Marketing- und die Flughafengebührenvereinbarungen mit Ryanair dieser Luftfahrtgesellschaft unrechtmäßige wirtschaftliche Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnten.

Pau
Pau ist ein Regionalflughafen im französischen Departement Pyrénées-Atlantiques (Aquitaine). 2007 hat die Kommission eine eingehende Untersuchung von Verträgen über die Inanspruchnahme der Flughafeninfrastruktur am Flughafen Pau und über Marketing-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Werbung für den Standort eingeleitet. Die Kommission hat jetzt ihre Untersuchung ausgeweitet und befasst sich nunmehr mit allen Verträgen, die zwischen 2003 und 2011 von diesem Flughafen mit Luftfahrtgesellschaften geschlossen wurden, sowie mit mehreren Infrastrukturbeihilfen und sonstigen Maßnahmen der öffentlichen Hand zugunsten dieses Flughafens in dem genannten Zeitraum.

Hintergrund
Die Kommission beabsichtigt, 2012 auf der Grundlage einer öffentlichen Anhörung neue Leitlinien für den Luftverkehrssektor und die Finanzierung von Flughafeninfrastrukturen anzunehmen.

Ebenfalls hat die Kommission eine eingehende Prüfung der Umstrukturierungsbeihilfe für Air Malta eingeleitet. Ferner hat die Kommission am 9. Januar 2012 Ungarn aufgefordert, die wettbewerbswidrige Beihilfe von ihrer staatlichen Luftverkehrsgesellschaft Malév zurückzufordern . (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen