Datenschutzrechte vor US-Gerichten
EU-US-Datenschutzabkommen soll unterzeichnet werden
Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herstellen und das Grundrecht auf Privatsphäre stärken
Die EU-Kommission hat dem Rat die Unterzeichnung des EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens vorgeschlagen. Das Rahmenabkommen schafft einen umfassenden Datenschutzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Strafverfolgung. Die EU-Kommission und die EU hatten die Verhandlungen des Abkommens im letzten September abgeschlossen. Die Unterzeichnung des "Judicial Redress Act" durch Präsident Obama im Februar, mit dem EU-Bürger dieselben Rechte auf Rechtsbehelf haben wie Bürger der Vereinigten Staaten, hat den Weg frei gemacht für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens.
Das Rahmenabkommen gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.
29/04/2016 - EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: "Das Rahmenabkommen wird für hohe Datenschutzstandards sorgen, wenn Justiz- und Polizeibehörden personenbezogene Daten austauschen, wie Strafregisterauszüge, Namen oder Adressen, um über den Atlantik hinweg Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der Judicial Redress Act stellt sicher, dass alle EU-Bürger das Recht haben, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen, so wie US-Bürger dieses Recht bereits in Europa haben. Das ist eine historische Errungenschaft, Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herzustellen und das Grundrecht auf Privatsphäre zu stärken." (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 31.05.16
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.