Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Windkraftgetriebe für Windkraftanlagen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des belgischen Windkraft-Getriebeherstellers Hansen durch deutschen Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen AG
Da es auf diesem Markt mehrere andere Anbieter gibt, hätten die Abnehmer weiterhin genügend Wahlmöglichkeiten


(12.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des belgischen Herstellers von Getrieben für Windkraftanlagen, Hansen, durch den deutschen Automobilzulieferer ZF nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Windkraftgetriebe werden in Windkraftanlagen eingesetzt, in denen Windenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Kommission kam nach Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis, dass der geplante Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da die beteiligten Unternehmen relativ geringe Marktanteile halten und sich gegenüber mehreren starken Wettbewerber behaupten müssen.

Die Kommission stellte fest, dass sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen auf den Märkten für die Herstellung, Lieferung, Wartung und Reparatur von Windkraftgetrieben nach dem Zusammenschluss nur geringfügig horizontal überschneiden würden.

Die geplante Übernahme würde sich nach Erkenntnissen der Kommission kaum auf die Marktstrukturen auswirken, weil ZF bislang nur in sehr geringem Umfang in der Produktion von Getrieben für Windkraftanlagen tätig war und von Kunden und Wettbewerbern nicht als Unternehmen wahrgenommen wurde, das in diesem Bereich Wettbewerbsdruck ausüben kann. Da es auf diesem Markt mehrere andere Anbieter gibt, hätten die Abnehmer weiterhin genügend Wahlmöglichkeiten.

Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Der Zusammenschluss war am 26. August 2011 bei der Kommission angemeldet worden.

Hintergrund
ZF ist ein weltweit in der Antriebs- und Fahrwerktechnik tätiger Automobilzulieferer, der auch Bauteile für die Luftfahrt- und Schifffahrtsindustrie herstellt. Erst kürzlich hat der Konzern beschlossen, als Getriebeanbieter in das Windkraftgeschäft einzusteigen.

Hansen stellt Getriebe für Windkraftanlagen her. Die Produktions- und Montageanlagen des Unternehmens befinden sich in Belgien, Indien und China.

Windkraftanlagen dienen der Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie. Die Getriebe wandeln die langsame Rotation der Rotorblätter in eine zur Energieerzeugung geeignete schnelle Rotation um.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen