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Windkraftgetriebe für Windkraftanlagen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des belgischen Windkraft-Getriebeherstellers Hansen durch deutschen Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen AG
Da es auf diesem Markt mehrere andere Anbieter gibt, hätten die Abnehmer weiterhin genügend Wahlmöglichkeiten


(12.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des belgischen Herstellers von Getrieben für Windkraftanlagen, Hansen, durch den deutschen Automobilzulieferer ZF nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Windkraftgetriebe werden in Windkraftanlagen eingesetzt, in denen Windenergie in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Kommission kam nach Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis, dass der geplante Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da die beteiligten Unternehmen relativ geringe Marktanteile halten und sich gegenüber mehreren starken Wettbewerber behaupten müssen.

Die Kommission stellte fest, dass sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen auf den Märkten für die Herstellung, Lieferung, Wartung und Reparatur von Windkraftgetrieben nach dem Zusammenschluss nur geringfügig horizontal überschneiden würden.

Die geplante Übernahme würde sich nach Erkenntnissen der Kommission kaum auf die Marktstrukturen auswirken, weil ZF bislang nur in sehr geringem Umfang in der Produktion von Getrieben für Windkraftanlagen tätig war und von Kunden und Wettbewerbern nicht als Unternehmen wahrgenommen wurde, das in diesem Bereich Wettbewerbsdruck ausüben kann. Da es auf diesem Markt mehrere andere Anbieter gibt, hätten die Abnehmer weiterhin genügend Wahlmöglichkeiten.

Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Der Zusammenschluss war am 26. August 2011 bei der Kommission angemeldet worden.

Hintergrund
ZF ist ein weltweit in der Antriebs- und Fahrwerktechnik tätiger Automobilzulieferer, der auch Bauteile für die Luftfahrt- und Schifffahrtsindustrie herstellt. Erst kürzlich hat der Konzern beschlossen, als Getriebeanbieter in das Windkraftgeschäft einzusteigen.

Hansen stellt Getriebe für Windkraftanlagen her. Die Produktions- und Montageanlagen des Unternehmens befinden sich in Belgien, Indien und China.

Windkraftanlagen dienen der Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie. Die Getriebe wandeln die langsame Rotation der Rotorblätter in eine zur Energieerzeugung geeignete schnelle Rotation um.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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