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Übernahme der Mobsat Holding SàRL


Fusionen: EU-Kommission billigt die Übernahme der Vizada-Sparte "Kommunikationsdienste" durch EADS-Tochter Astrium
Zusammengeschlossene Unternehmen würde weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern im Wettbewerb stehen


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Mobsat Holding SàRL, der Holdinggesellschaft der luxemburgischen Vizada Group, durch die französische Astrium Holding SAS nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die beiden beteiligten Unternehmen nur geringfügig höhere Marktanteile halten werden und sich weiterhin auf allen betreffenden Märkten gegen eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern behaupten müssen.

Die Kommission hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Vorleistungs- und den Endkundenmarkt für land-, luft- oder seegestützte mobile und stationäre, Zweiweg-Satellitenkommunikationsdienstleistungen ("Comsatcom") sowie den Markt für die Herstellung und den Verkauf von Comsatcom-Ausrüstungen untersucht. Comsatcom-Dienstleistungen ermöglichen den End-to-End-Sprach- und Datenaustausch zwischen mehreren verbundenen mobilen oder stationären Terminals.

Die Kommission stellte fest, dass die geplante Übernahme in allen relevanten Marktsegmenten lediglich zu geringen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen zwischen den Geschäftsbereichen der beteiligten Unternehmen führen würde und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern im Wettbewerbs stehen wird. Die Kommission kam auch zu dem Ergebnis, dass EADS durch die Verbindung des Geschäfts der EADS-Gruppe, zu der Astrium gehört, mit den Aktivitäten von Vizada weder die Möglichkeit noch ein Interesse haben wird, sich auf dem Comsatcom-Sektor gegenüber seinen Wettbewerbern abzuschotten. Eine Bündelung der unterschiedlichen Produkte der beteiligten Unternehmen wäre angesichts der derzeitigen Marktdynamik ausgeschlossen.

Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR1) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Astrium bietet weltweit Raumfahrttechnologie und -dienstleistungen an. Vizada ist ein international tätiger Anbieter für satellitengestützte mobile Kommunikationsdienste.

Der Zusammenschluss wurde am 26. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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