Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übernahme der Mobsat Holding SàRL


Fusionen: EU-Kommission billigt die Übernahme der Vizada-Sparte "Kommunikationsdienste" durch EADS-Tochter Astrium
Zusammengeschlossene Unternehmen würde weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern im Wettbewerb stehen


(12.12.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Mobsat Holding SàRL, der Holdinggesellschaft der luxemburgischen Vizada Group, durch die französische Astrium Holding SAS nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die beiden beteiligten Unternehmen nur geringfügig höhere Marktanteile halten werden und sich weiterhin auf allen betreffenden Märkten gegen eine ausreichende Zahl von Wettbewerbern behaupten müssen.

Die Kommission hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Vorleistungs- und den Endkundenmarkt für land-, luft- oder seegestützte mobile und stationäre, Zweiweg-Satellitenkommunikationsdienstleistungen ("Comsatcom") sowie den Markt für die Herstellung und den Verkauf von Comsatcom-Ausrüstungen untersucht. Comsatcom-Dienstleistungen ermöglichen den End-to-End-Sprach- und Datenaustausch zwischen mehreren verbundenen mobilen oder stationären Terminals.

Die Kommission stellte fest, dass die geplante Übernahme in allen relevanten Marktsegmenten lediglich zu geringen horizontalen Überschneidungen und vertikalen Beziehungen zwischen den Geschäftsbereichen der beteiligten Unternehmen führen würde und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern im Wettbewerbs stehen wird. Die Kommission kam auch zu dem Ergebnis, dass EADS durch die Verbindung des Geschäfts der EADS-Gruppe, zu der Astrium gehört, mit den Aktivitäten von Vizada weder die Möglichkeit noch ein Interesse haben wird, sich auf dem Comsatcom-Sektor gegenüber seinen Wettbewerbern abzuschotten. Eine Bündelung der unterschiedlichen Produkte der beteiligten Unternehmen wäre angesichts der derzeitigen Marktdynamik ausgeschlossen.

Die Kommission ist daher zu der Auffassung gelangt, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR1) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Astrium bietet weltweit Raumfahrttechnologie und -dienstleistungen an. Vizada ist ein international tätiger Anbieter für satellitengestützte mobile Kommunikationsdienste.

Der Zusammenschluss wurde am 26. Oktober 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen