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Implementierung von Industriestandards


Kartellrecht: Europäische Kommission eröffnet Prüfverfahren gegen Samsung
Nach den Leitlinien der Kommission über Normungsvereinbarungen müssen sich Inhaber von Patenten, die für die Implementierung eines Standards unerlässlich sind, gegenüber den Normungsorganisationen, u. a. dem ETSI, verpflichten, diese Patente zu Frand-Bedingungen zu lizenzieren


(12.02.12) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen Samsung Electronics eingeleitet, um zu festzustellen, ob das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem es bestimmte grundlegende Patentrechte, die für die Implementierung von Industriestandards benötigt werden, missbräuchlich und entgegen seinen Zusagen gegenüber dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) nutzte, um den Wettbewerb auf den europäischen Märkten für Mobilgeräte zu verfälschen. Die Einleitung eines Kartellverfahrens bedeutet, dass die Kommission den Fall vorrangig behandelt. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

2011 reichte Samsung wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen in mehreren Mitgliedstaaten Unterlassungsklagen gegen andere Mobilgerätehersteller ein. Samsung behauptete, einige ihrer grundlegenden, für die Implementierung europäischer Mobilfunkstandards unerlässlichen Patente seien verletzt worden. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob Samsung damit gegen ihre unwiderrufliche Erklärung von 1988 verstoßen hat, mit der das Unternehmen sich gegenüber dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen verpflichtete, für alle grundlegenden Patente, die für die Implementierung von europäischen Mobilfunkstandards unerlässlich sind, Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen zu erteilen (Frand-Selbstverpflichtung). Die Kommission wird prüfen, ob dieses Verhalten einen nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Nach den Leitlinien der Kommission über Normungsvereinbarungen müssen sich Inhaber von Patenten, die für die Implementierung eines Standards unerlässlich sind, gegenüber den Normungsorganisationen, u. a. dem ETSI, verpflichten, diese Patente zu Frand-Bedingungen zu lizenzieren. Durch diese Verpflichtung wird sichergestellt, dass für eine Norm wesentliche patentierte Technologien tatsächlich zugänglich sind. Zahlreiche Patentinhaber, darunter auch Samsung, gaben gegenüber dem ETSI entsprechende Verpflichtungserklärungen ab, als die Mobilfunkstandards der dritten Generation (3G) in Europa eingeführt wurden.

Unternehmen müssen ihre Frand-Erklärungen in allen Punkten einhalten, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt und die positiven Effekte der Normung wirtschaftlich zur Tragen kommen können.

Allgemeine Informationen zu Kartellverfahren
Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann. Wie diese Bestimmung anzuwenden ist, regelt die Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates), die sowohl von der Kommission als auch von den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Die Kommission hat Samsung und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Einleitung des förmlichen Verfahrens in dieser Sache unterrichtet. (Europäische Kommission: ra)


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