Wettbewerbsverzerrungen möglich
Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt französische Beihilfen für Val'Hor unter die Lupe
Europäische Kommission zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit den EU-Vorschriften
(23.01.12) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein förmliches Verfahren eingeleitet, um die in Frankreich erhobenen Branchenbeiträge zugunsten der Mitglieder des Verbands für Gartenbau und Landschaftsbau Val'Hor zu prüfen. Die Kommission zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit den EU-Vorschriften. Die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens ermöglicht es der Kommission, die Maßnahme genauer zu untersuchen und gibt interessierten Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
Im Rahmen der Beihilferegelung sollen Maßnahmen von allgemeinem Interesse für den Gartenbausektor finanziert werden, die sich auf vier Kategorien aufteilen lassen: Werbung, technische Hilfe, Forschung und Entwicklung und sonstige Maßnahmen von allgemeinem Interesse. Diese Maßnahmen werden von dem branchenübergreifenden Verband Val'Hor durchgeführt und mittels freiwilliger, für obligatorisch erklärter Beiträge der Mitglieder des Sektors finanziert. Der Beschluss der Kommission erstreckt sich auf den Zeitraum von 2005 bis heute.
Die Voruntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die betreffende Beihilferegelung in den Anwendungsbereich von Artikel 107 Absatz 1 AEUV fällt, da sie dem Staat zuzurechnen ist und aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Die Kommission hat auch geprüft, ob diese Finanzierungsweise durch eine Diskriminierung zwischen den eingeführten und den nationalen Erzeugnissen oder zwischen den ausgeführten und den nationalen Erzeugnissen gegen Artikel 110 AEUV verstößt. Im gegenwärtigen Stadium ist nicht auszuschließen, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der ausgeführten oder der eingeführten Erzeugnisse kommt. (Europäische Kommission: ra)
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