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Leuchtmittel, LED-Leuchten und Komponenten


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Siteco durch Osram
Wirksamer Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird nicht erheblich behindert


(04.07.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über Siteco Lighting (Deutschland) durch Osram (ebenfalls Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die gemeinsamen Marktanteile der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen vergleichsweise gering wären und es sowohl auf dem Markt für Leuchten als auch auf den Märkten für Leuchtenkomponenten weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern gäbe.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen des vorgeschlagenen Zusammenschlusses im Hinblick auf den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten für Leuchtmittel, LED-Leuchten bzw. deren Komponenten. Sie kam zu dem Schluss, dass das geplante Rechtsgeschäft, bei dem ein Leuchtmittel- und Komponentenhersteller einen Leuchtenhersteller erwirbt, den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem Teil desselben nicht erheblich behindern wird.

Die geplante Übernahme wurde am 13. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Produktpalette des Leuchtmittelherstellers Osram reicht von traditionellen Lampen für die Allgemeinbeleuchtung, LED-Leuchten, Speziallampen bis hin zu Leuchtenkomponenten. Osram ist eine hundertprozentige Tochter der Siemens AG.

Siteco ist spezialisiert auf Beleuchtungstechnik und Lichtlösungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2).

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6194
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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