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Recht auf Belehrung in Strafverfahren


Recht auf faires Verfahren: Europäisches Parlament stimmt für Rechtsbelehrung in Strafverfahren
Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, angemessen über ihre wichtigsten Rechte im Strafverfahren informiert werden


(23.12.11) - Einer Straftat verdächtige Personen werden bald überall in der Europäischen Union schriftlich über ihre elementaren Rechte in Strafverfahren belehrt. Die Europäische Kommission hatte im Juli 2010 im Rahmen ihrer Bemühungen, das Recht auf ein faires Verfahren EU-weit durchzusetzen, einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Es handelt sich um den zweiten Vorschlag einer ganzen Serie von Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer EU-Standards in Strafverfahren, mit denen die Verfahrensrechte der Betroffenen und das Vertrauen der Justizbehörden untereinander unionsweit gestärkt werden sollen. Nach der Zustimmung des Parlaments geht der Text jetzt an den Rat, der in den kommenden Wochen abschließend darüber entscheidet, bevor die Regelung in Kraft treten kann.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte das Votum im Parlament: "Die Abstimmung im Parlament setzt ein Zeichen für die Arbeit der Europäischen Kommission im Bereich des Strafrechts. Ich danke dem Parlament für seine Unterstützung und ganz besonders seiner Berichterstatterin Birgit Sippel. Die EU setzt sich vehement für eine Stärkung der Rechte des Einzelnen im Strafverfahren und für eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein."

Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, angemessen über ihre wichtigsten Rechte im Strafverfahren informiert werden. Hierzu zählen das Recht auf einen Rechtsbeistand, das Recht, über den Tatvorwurf belehrt zu werden, das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, wenn der Betroffene die Verfahrenssprache nicht versteht, das Recht zu schweigen und das Recht, nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden.

Hervorzuheben sind folgende fünf Neuerungen:
>>
Tatverdächtige werden nach ihrer Festnahme über ihre Rechte informiert.

>> Sie erhalten eine schriftliche Rechtsbelehrung.

>> Die Rechtsbelehrung wird so abgefasst, dass sie leicht zu verstehen ist und keine juristischen Fachausdrücke enthält.

>> Die Rechtsbelehrung wird in einer Sprache zur Verfügung gestellt, die der Tatverdächtige versteht.

>> Die Rechtsbelehrung enthält praktische Hinweise zu den Rechten der Tatverdächtigen.

Diese Neuerungen gelten auch bei Verwendung des Europäischen Haftbefehls: Danach muss eine solche Rechtsbelehrung jeder Person, die auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wird, unverzüglich ausgehändigt werden.

Die Mitgliedstaaten haben von der Kommission ein Muster dieser Rechtsbelehrung in allen 23 Amtssprachen der EU erhalten.

Hintergrund
Das gehört neben dem Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung zu einer Reihe von Maßnahmen, die ein faires Verfahren gewährleisten und das Vertrauen in den einheitlichen Rechtsraum der EU stärken sollen.

Der erste Vorschlag, der verdächtigten und beschuldigten Personen das Recht auf Übersetzung und Verdolmetschung garantiert, wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat im Oktober 2010 angenommen.

Im Juni 2011 legte die Kommission einen dritten Vorschlag vor, der das Recht auf Rechtsbeistand und Benachrichtigung der Familie garantieren soll. Über den Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat beraten.

In der EU werden jährlich über 8 Millionen Strafverfahren eingeleitet. Die Aussichten, dass Bürger, denen eine Straftat zur Last gelegt wird und die von der Polizei festgenommen wurden, ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert werden, sind derzeit von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten werden Verdächtige nur mündlich über ihre Verfahrensrechte informiert, in anderen erhalten sie eine schriftliche Belehrung, aber nur auf Nachfrage.

Gemäß Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die EU zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Maßnahmen erlassen, um die Rechte der EU-Bürger im Sinne der EU-Grundrechtecharta zu stärken.

Das Recht auf ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte sind in Artikel 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm

Europäische Kommission – Rechte von Tatverdächtigen und Beschuldigten:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-rights/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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