Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Arbeitsplätze im KMU-Bereich


EU-Studie: Kleine Unternehmen schaffen 85 Prozent aller neuen Arbeitsplätze
Aber: Infolge der Wirtschaftskrise 2009/2010 ist die Zahl der Arbeitsplätze im KMU-Bereich jährlich im Durchschnitt um 2,4 Prozent zurückgegangen


(25.01.12) - 85 Prozent der von 2002 bis 2010 in der EU netto neu entstandenen Arbeitsplätze wurden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geschaffen. Dieser Wert liegt erheblich über dem 67prozentigen Anteil der KMU an der Gesamtbeschäftigtenzahl. In diesem Zeitraum stieg die Nettobeschäftigung in der gewerblichen EU-Wirtschaft beträchtlich; im Durchschnitt wurden jährlich 1,1 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer von der Europäischen Kommission vorgestellten Studie, die den wesentlichen Beitrag der KMU zur Entstehung von Arbeitsplätzen verdeutlicht.

Mit 1 Prozent war das jährliche Beschäftigungswachstum bei KMU höher als bei großen Unternehmen (0,5 Prozent). Eine deutliche Ausnahme bildet der Handelsbereich: Dort stieg die Beschäftigung bei KMU um jährlich 0,7 Prozent, bei großen Unternehmen dagegen um 2,2 Prozent. Dies ist auf das starke Wachstum bei großen Handelsunternehmen zurückzuführen, insbesondere im Bereich Verkauf, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Innerhalb der KMU verzeichnen die Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) den höchsten Anteil am Nettobeschäftigungswachstum in der gewerblichen Wirtschaft.

Außerdem entfällt eine überwältigende Mehrheit der neuen Arbeitsplätze auf neue Unternehmen, die jünger als fünf Jahre sind. Neue Unternehmen im Bereich der Dienstleistungen für Unternehmen haben mehr als ein Viertel (27 Prozent) aller neuen Arbeitsplätze geschaffen, solche im Bereich Verkehr und Kommunikation dagegen am wenigsten (6 Prozent).

Der für Unternehmen und Industrie zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "In diesen schwierigen Zeiten für Europas Wirtschaft können wir uns auf die kleinen Unternehmen verlassen, denn sie sind die treibende Kraft bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Ihr beträchtlicher Anteil bei der Entstehung von Arbeitsplätzen zeigt, dass die Bedeutung von KMU größer als jemals zuvor ist. Sie müssen auf allen Ebenen gefördert werden. Die kleinen und neuen Unternehmen sind ganz eindeutig der Schlüssel für die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums."

Weitere Informationen auf der Website zur SME Performance Review (KMU-Leistungsüberprüfung):
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/performance-review/index_en.htm

Hauptauswirkungen der Krise: Kleine Unternehmen melden häufiger negative Folgen
Den Ergebnissen der Befragung zufolge hat die Krise sich bei Unternehmen jeder Größenordnung bemerkbar gemacht; Kleinstunternehmen sind dabei besonders anfällig. Infolge der Wirtschaftskrise 2009/2010 ist die Zahl der Arbeitsplätze im KMU-Bereich jährlich im Durchschnitt um 2,4 Prozent zurückgegangen, bei den großen Unternehmen dagegen lediglich um 0,95 Prozent. 2010 war der Beschäftigungstrend immer noch rückläufig, doch für 2011 wurde zum Zeitpunkt der Befragung eine Wende erwartet. Der Anteil der Unternehmen, die für 2011 mit Entlassungen rechneten, war niedriger als der Anteil der Unternehmen, die 2010 Beschäftigte entließen.

Neben dem Beschäftigungseffekt ist für die Unternehmen der Rückgang der Gesamtnachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen bei weitem die gravierendste Folge der Wirtschaftskrise (von 62 Prozent der Unternehmen genannt), gefolgt von der Verlängerung der Zahlungsfristen für die Kunden (genannt von 48 Prozent) und schließlich dem Mangel an Umlaufkapital, von dem 31 Prozent der befragten Unternehmen betroffen sind.

Innovation – ein Mittel gegen die Krise
Innovationsfähigkeit scheint sich positiv auszuwirken: Innovative Unternehmen sowie im Allgemeinen Unternehmen aus innovativeren Ländern können häufiger Beschäftigungswachstum vermelden und verzeichnen einen höheren Beschäftigungszuwachs.

Aus der Befragung geht hervor, dass innovative KMU oder Unternehmen in einem innovativeren wirtschaftlichen Umfeld weniger unter der Wirtschaftskrise gelitten haben. Beispielsweise wird ein Nachfragerückgang in Ländern, die als bescheidene Innovatoren gelten, von 70 Prozent der Unternehmen genannt, in Ländern, die zu den Innovationsführern gehören, jedoch nur von 45 Prozent.

Qualität der Arbeitsplätze in KMU
In der Studie wird zwischen zwei Dimensionen der Qualität der Arbeitsplätze unterschieden: Beschäftigungs- und Arbeitsqualität. Im Allgemeinen trifft es zu, dass Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen weniger produktiv sind, schlechter bezahlt werden und zu einem geringeren Grad gewerkschaftlich organisiert sind als in großen Unternehmen. Kleinstunternehmen melden jedoch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten bei den "weichen" Aspekten der Personalpolitik eines Unternehmens: Arbeitsklima, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Arbeitszeitregelungen.

Hintergrund
Die Studie ist Teil der KMU-Leistungsüberprüfung und beruht auf einer Ende 2010 durchgeführten Unternehmensbefragung, die die 27 EU-Mitgliedstaaten und zehn weitere Länder umfasst, die am Programm für unternehmerische Initiative und Innovation teilnehmen (Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, Serbien und die Türkei). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen