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Für diskriminierungsfreie Flughafengebühren sorgen


Luftverkehr: Kommission fordert Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich zur Einhaltung der Regeln für Flughafengebühren auf
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Flughäfen, die Luftfahrtunternehmen bezüglich ihrer Gebühren zu konsultieren und über die Kosten zu unterrichten, die durch die Erbringung der Dienstleistungen entstehen, für die diese Gebühren erhoben werden


(02.12.11) - Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich wurden von der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung von EU-Bestimmungen zu erlassen, die für transparente und diskriminierungsfreie Flughafengebühren sorgen sollen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren. Sollten diese Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb von zwei Monaten nicht mitteilen, welche Maßnahmen sie zur vollständigen Einhaltung der Rechtsvorschriften ergriffen haben, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall befassen.

EU-Vorschriften
Nach der im März 2009 verabschiedeten Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Gesetze erlassen, um sicherzustellen, dass die Gebühren, die die Fluggesellschaften auf den großen EU-Flughäfen entrichten müssen, nach den im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vereinbarten Grundsätzen der Transparenz, Konsultation und Nichtdiskriminierung berechnet werden. Diese Entgelte, die die Fluggesellschaften für die Nutzung von Start- und Landebahnen entrichten, beinhalten auch Passagierentgelte zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung der Terminal-Infrastruktur. Flughafengebühren stellen einen erheblichen Kostenfaktor für die Fluggesellschaften dar und werden letztlich von den Reisenden aufgebracht, da sie den Ticketpreisen aufgeschlagen werden.

Die Richtlinie verpflichtet die Flughäfen, die Luftfahrtunternehmen bezüglich ihrer Gebühren zu konsultieren und über die Kosten zu unterrichten, die durch die Erbringung der Dienstleistungen entstehen, für die diese Gebühren erhoben werden. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten eine unabhängige Behörde benennen, die befugt ist, über Streitfragen in Gebührenangelegenheiten zwischen Flughäfen und Luftfahrtunternehmen zu befinden.

Gründe für die Aufforderung
Deutschland, Italien, Luxemburg und Österreich haben es versäumt, die Kommission über ihre zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen nationalen Gesetze zu unterrichten, was bis zum 15. März 2011 hätte geschehen müssen.

Bislang gaben 19 Mitgliedstaaten an, die Richtlinie vollständig umgesetzt zu haben, während in vier weiteren Mitgliedstaaten dieser Prozess noch andauert. Die Kommission prüft derzeit die notifizierten nationalen Gesetze, um festzustellen, ob sie den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden.

Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie könnte zur Folge haben, dass die Passagiere mehr für ihre Flugreise bezahlen als notwendig, und zwar sowohl für Flüge innerhalb der EU, als auch für in der EU beginnende Langstreckenverbindungen. (Europäische Kommission: ra)



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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