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EU-MwSt-Regelung für Reisebüros


Steuern: Kommission verklagt die Niederlande wegen ihrer MwSt-Vorschriften für Reisebüros
Die niederländischen Behörden haben der Kommission zwar mitgeteilt, dass sie ihre Rechtsvorschriften bis 1. April 2011 mit der MwSt-Richtlinie in Einklang bringen würden, haben dies aber bis jetzt nicht getan

(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil dieser Mitgliedstaat die EU-MwSt-Regelung für Reisebüros nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG enthält eine besondere Regelung (die sog. Differenzbesteuerungsregelung) für Reisebüros, wenn diese Pauschalreisen an Reisende verkaufen. Da einzelne Komponenten der Pauschalreisen in unterschiedlichen Ländern stattfinden und daher unterschiedlichen MwSt-Vorschriften unterliegen können, sieht die MwSt-Richtlinie eine vereinfachte Anwendung der Mehrwertsteuer für Reisebüros vor.

Die Regelung gilt jedoch nicht für Reisebüros, die Pauschalreisen zwecks Weiterverkauf an andere Unternehmen, insbesondere andere Reisebüros, verkaufen. Die Niederlande haben diese Sonderregelung für Reisebüros nicht ordnungsgemäß umgesetzt, sondern wenden sie auch auf Verkäufe zwischen Reisebüros an. Dies führt zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Reisebüros, weil dadurch einige Büros steuerlich höher belastet werden als andere.

Im Februar 2008 hatte die Kommission den Niederlanden bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme – zweiter Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens – übermittelt. Die niederländischen Behörden haben der Kommission zwar mitgeteilt, dass sie ihre Rechtsvorschriften bis 1. April 2011 mit der MwSt-Richtlinie in Einklang bringen würden, haben dies aber bis jetzt nicht getan.

Hintergrund
Die Kommission hat die Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros in der EU im Jahr 2006 geprüft und festgestellt, dass 13 Mitgliedstaaten, darunter die Niederlande, sie nicht ordnungsgemäß umsetzen. Die mangelhafte Umsetzung kann zur Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Reisebüros führen, da einige von ihnen möglicherweise eine höhere Steuerlast tragen als andere. Seitdem haben Zypern, Ungarn, Lettland und das Vereinigte Königreich ihre Rechtsvorschriften an das EU-Recht angepasst. Die Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Polen, Portugal und Spanien haben jedoch nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Änderung ihrer Vorschriften getroffen. Deshalb hat die Kommission diese Länder bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.

Für die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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