Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Finanzierung der umweltpolitischen Ziele


EU-Kommission genehmigt Änderungen der deutschen Beihilferegelungen zur Unterstützung stromintensiver Unternehmen
Deutschland teilte der Kommission seine Absicht mit, die Maßnahmen zu verlängern und zu ändern, um sie an die einschlägigen Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 anzupassen



Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Änderungen an zwei deutschen Beihilferegelungen für stromintensive Unternehmen in Form einer Ermäßigung der Stromabgabe genehmigt. Die Maßnahmen wurden von der Kommission ursprünglich im Mai 2017 (SA.42393) und im März 2018 (SA.49416) genehmigt. Im Rahmen dieser Regelung werden die Beihilfen in Form von Ermäßigungen von zwei Stromverbrauchsabgaben für stromintensive Unternehmen gewährt. Ziel der Regelung ist es, das Risiko zu mindern, dass stromintensive Unternehmen aufgrund dieser Abgaben ihre Tätigkeiten an Standorte außerhalb der EU mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern, um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden und eine nachhaltige Finanzierung der umweltpolitischen Ziele sicherzustellen.

Deutschland teilte der Kommission seine Absicht mit, die Maßnahmen zu verlängern und zu ändern, um sie an die einschlägigen Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 anzupassen. Mit der Änderung werden
i) beide Maßnahmen in einer Regelung zusammengefasst,
ii) die Geltungsdauer der Regelung bis 2033 verlängert,
iii) die Zahl der förderfähigen Sektoren auf die Sektoren beschränkt, die in hohem Maße von der Stromerzeugung abhängig und dem internationalen Handel besonders ausgesetzt sind, und
iv) der Höchstbetrag der Abgabenermäßigung auf 75 Prozent oder 85 Prozent der Abgaben je nach Risikoexposition des Begünstigten geändert.

Die Kommission stellte fest, dass die geänderte Regelung die Entwicklung von Wirtschaftszweigen fördert, die in hohem Maße auf Strom angewiesen und dem internationalen Wettbewerb besonders ausgesetzt sind. Darüber hinaus ist die Regelung nach wie vor notwendig und geeignet, um zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal beizutragen. Außerdem ist die Regelung weiterhin verhältnismäßig, da sie sich auf das erforderliche Minimum beschränkt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen etwaige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU überwiegen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutschen Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 28.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen