Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Glaubwürdige Wettbewerber


EU-Kommission genehmigt Übernahme von Intelsat durch SES ohne Auflagen
Mögliche Auswirkungen aufgrund der vertikalen Verbindung zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen im Bereich der (vorgelagerten) Bereitstellung von Satellitenkapazitäten und der (nachgelagerten) Bereitstellung von Satellitendiensten



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

Die Unternehmen stellen einerseits "unidirektionale" Satellitenkapazitäten für Kunden aus dem Mediensektor, insbesondere für Rundfunkveranstalter, bereit sowie "bidirektionale" Satellitenkapazitäten unter anderem für Drittanbieter von Satellitendiensten, die in einer Reihe anderer Branchen (z. B. Luftfahrt, Seeverkehr und Regierung) tätig sind. Darüber hinaus nutzen die Unternehmen Kapazitäten ihrer geostationären Satelliten, um selbst Satellitendienste zu erbringen.

Den Unternehmen zufolge wird der Zusammenschluss es ihnen ermöglichen, die Abdeckung und Resilienz zu erhöhen und gegenüber neu in den Markt eintretenden Betreibern von Satelliten in erdnaher Umlaufbahn wettbewerbsfähig zu bleiben.

Untersuchung der Kommission
Die Kommission hat die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Märkte für die Bereitstellung "unidirektionaler" und "bidirektionaler" Satellitenkapazitäten sowie auf mögliche kleinere Segmente dieser Märkte weltweit und im EWR (einschließlich Regionen innerhalb des EWR in Bezug auf "unidirektionale" Satellitenkapazitäten für die Rundfunkübertragung von Medien) geprüft. Ferner hat sie mögliche Auswirkungen aufgrund der vertikalen Verbindung zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen im Bereich der (vorgelagerten) Bereitstellung von Satellitenkapazitäten und der (nachgelagerten) Bereitstellung von Satellitendiensten untersucht.

Auf der Grundlage ihrer Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass es auf diesen Märkten glaubwürdige Wettbewerber gibt, die nach dem Zusammenschluss weiterhin ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben werden. Die Kommission stellte ferner fest, dass auf dem Markt für die Bereitstellung "unilateraler" Satellitenkapazitäten terrestrische Alternativen wie Glasfaser und auf dem Markt für die Bereitstellung "bilateraler" Satellitenkapazitäten Betreiber von Satelliten in erdnaher Umlaufbahn Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben werden. Darüber hinaus ist die Kommission angesichts der Ergebnisse der Marktuntersuchung der Auffassung, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen nicht in der Lage wäre, Wettbewerber vom nachgelagerten Markt abzuschotten, indem es den Zugang zu seinen Satellitenkapazitäten beschränkt.

Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im EWR gibt, und hat den Zusammenschluss ohne Auflagen genehmigt.

Unternehmen und Produkte
SES ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das Eigentümer und Betreiber geostationärer Satelliten sowie einer Flotte von Satelliten in mittlerer Erdumlaufbahn ist. Darüber hinaus bietet SES Satellitendienste für eine Reihe verschiedener Anwendungsfälle an.

Intelsat ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Luxemburg (und Verwaltungssitz in den USA), das Eigentümer und Betreiber einer Flotte geostationärer Satelliten ist. Intelsat erbringt ebenfalls Satellitendienste für verschiedene Anwendungsfälle.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das Vorhaben wurde am 29. April 2025 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.06.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen