Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern


Gesetz über ein interoperables Europa für besser vernetzte öffentliche Dienste für Menschen und Unternehmen in Kraft
Die Verordnung gilt für öffentliche Stellen, einschließlich der Organe und Einrichtungen der EU - Die Umsetzung des Gesetzes über ein interoperables Europa wird über das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL) finanziert



Das Gesetz für ein interoperables Europa, das in Kraft tritt, soll den grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern und den digitalen Wandel im öffentlichen Sektor beschleunigen. Der Rechtsakt ist von entscheidender Bedeutung, um die Ziele der digitalen Dekade der EU zu erreichen, wie etwa die Bereitstellung von 100 Prozent der wichtigsten öffentlichen Dienste bis 2030 im Internet. Interoperabilität ist ein zentrales Merkmal eines funktionierenden digitalen Binnenmarkts und trägt zu einer wirksameren Umsetzung der digitalen Merkmale der öffentlichen Politik – von der Justiz über die Gesundheit bis hin zum Verkehr – bei.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen werden den größten Teil der neuen Verordnung nutzen, wenn sie vernetzte digitale öffentliche Dienste nutzen, die einen grenzüberschreitenden Datenaustausch erfordern. Beispiele für solche Dienstleistungen sind die gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse oder beruflicher Qualifikationen, der Austausch von Fahrzeugdaten für die Straßenverkehrssicherheit, der Zugang zu Sozialversicherungs- und Gesundheitsdaten, der Austausch von Informationen über Steuern, Zoll, Akkreditierung öffentlicher Ausschreibungen, digitale Führerscheine, Handelsregister. Der Folgenabschätzung zufolge dürften durch das Gesetz jährlich bis zu 5 Mrd. EUR eingespart werden.

Das Gesetz wird durch eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen umgesetzt:
>> Die Einrichtung eines Rahmens für die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen, in dem die ranghöchsten Fachkräfte im Bereich der digitalen Verwaltung in den Mitgliedstaaten sowie eine breite Gemeinschaft aus der Zivilgesellschaft, Sachverständigen, Wissenschaftlern und lokalen Akteuren zusammenkommen, um eine gemeinsame Interoperabilitätsagenda und ein sich weiterentwickelndes Ökosystem gemeinsamer Interoperabilitätslösungen festzulegen. Dieser Rahmen wird vom Beirat für ein interoperables Europa gelenkt und von der Gemeinschaft für ein interoperables Europa unterstützt.

>> Einführung verbindlicher Interoperabilitätsbewertungen für den Aufbau öffentlicher Dienste, die "interoperable by design" sind. Dies wird öffentlichen Stellen dabei helfen, bereits in der Konzeptionsphase neuer Dienste oder Instrumente Aspekte der grenzüberschreitenden Interoperabilität zu untersuchen und gegebenenfalls anzugehen. Die Kommission wird die erforderlichen Leitlinien und die erforderliche Unterstützung bereitstellen.

>> Das Portal für ein interoperables Europa, eine zentrale Anlaufstelle, um die gemeinsame Nutzung und Weiterverwendung hochwertiger und zuverlässiger Interoperabilitätslösungen zwischen öffentlichen Verwaltungen zu fördern.

>> Verstärkte Innovations- und Politikunterstützungsmechanismen, einschließlich Ausbildung, Reallabore für politische Experimente, öffentlich-private GovTech -Projekte und Projekte zur Unterstützung der Umsetzung politischer Strategien, um Lösungen zu entwickeln, zu erproben und auszubauen.

Die Verordnung gilt für öffentliche Stellen, einschließlich der Organe und Einrichtungen der EU. Die Umsetzung des Gesetzes über ein interoperables Europa wird über das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL) finanziert.

Hintergrund
Die Interoperabilität des öffentlichen Sektors ist die Fähigkeit der Verwaltungen, zusammenzuarbeiten und öffentliche Dienste über Grenzen, Sektoren und organisatorische Grenzen hinweg zu nutzen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung eines sicheren Datenflusses und der Vermeidung von Doppelarbeit in öffentlichen Diensten. In verschiedenen Krisen der letzten Jahre ermöglichte die Interoperabilität des öffentlichen Sektors eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die Mobilisierung von Ressourcen dort, wo sie am dringendsten benötigt wurden, und die rasche Formulierung gemeinsamer Lösungen.

Die Kommission unterstützt die Interoperabilität zwischen öffentlichen Verwaltungen seit den 1990er Jahren durch den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF), eine Reihe von Aktionsplänen und Finanzierungsprogrammen wie IDA, IDABC, ISA, ISA2 und jetzt DIGITAL. Um die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU bei der Umsetzung der Interoperabilitätspolitik im öffentlichen Sektor zu unterstützen, hat die Kommission ein umfassendes Instrumentarium und Schulungen entwickelt, wie das Instrumentarium des EIF, das SEMIC-Unterstützungszentrum, die JoinUp -Plattform und die Akademie für ein interoperables Europa. Darüber hinaus hat die Kommission eine GovTech Incubator-Initiative ins Leben gerufen, bei der die Regierungen zusammenkommen, um die besten Lösungen zu übernehmen, die von Start-ups und anderen Regierungen in der gesamten EU entwickelt wurden.

In mehreren Bewertungen der Interoperabilitätspolitik des öffentlichen Sektors wurden Mängel festgestellt und Maßnahmen gefordert. Die Mitgliedstaaten haben auch zunehmend betont, dass die europäische Interoperabilitätszusammenarbeit unter anderem durch die 2017 in Tallinn und 2020 in Berlin unterzeichneten Ministererklärungen gestärkt werden muss. Ebenso haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger, die an der Konferenz zur Zukunft Europas teilgenommen haben, eine verstärkte grenzüberschreitende Interoperabilität gefordert. Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird diesen Handlungsaufrufen direkt entsprochen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 04.06.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen