
Internationale Basel-III-Standards in der EU
Die Europäische Kommission schlägt vor, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Marktrisiko gemäß Basel III um ein weiteres Jahr zu verschieben
Die Anwendung der Baseler Standards ist wichtig für einen widerstandsfähigen EU-Bankensektor und zur Wahrung der globalen Finanzstabilität
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt erlassen, mit dem der Geltungsbeginn des einen verbleibenden Teils der internationalen Basel-III-Standards in der EU – die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) – um ein weiteres Jahr – bis zum 1. Januar 2027 – verschoben wird. Das FRTB zielt darauf ab, ausgefeiltere Risikomesstechniken einzuführen, die eine engere Abstimmung zwischen den Eigenkapitalanforderungen und den tatsächlichen Risiken ermöglichen, denen Banken bei ihren Kapitalmarktaktivitäten ausgesetzt sind.
Die Anwendung der Baseler Standards ist wichtig für einen widerstandsfähigen EU-Bankensektor und zur Wahrung der globalen Finanzstabilität. Die Kommission hat sich stets für eine rechtzeitige Umsetzung der Basel-III-Standards eingesetzt. Tatsächlich sind die meisten Basel-III-Anforderungen dank des Bankenpakets 2024 am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
In Bezug auf das FRTB sieht das Bankenpaket die Möglichkeit für die Kommission vor, das Inkrafttreten des FRTB zu verschieben oder es für einen begrenzten Zeitraum im Wege eines delegierten Rechtsakts zu ändern.
Im vergangenen Jahr hat die Kommission einen ersten delegierten Rechtsakt erlassen, um das Datum der Anwendung des FRTB in der EU um ein Jahr – bis zum 1. Januar 2026 – zu verschieben, um seine Umsetzung an andere wichtige globale Rechtsordnungen anzugleichen und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für international tätige europäische Banken in Bezug auf ihre Handelstätigkeiten zu wahren.
Die jüngsten internationalen Entwicklungen haben auf weitere Verzögerungen bei der Umsetzung von Basel III durch einige wichtige Länder und Gebiete weltweit hindeutet. Daher bestehen nach wie vor große Bedenken hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsbedingungen und der Auswirkungen auf die Banken in der EU. Aus diesem Grund hat die Kommission auf der Grundlage der Antworten auf eine kürzlich durchgeführte öffentliche Konsultation und ihrer eigenen technischen Bewertung beschlossen, vorzuschlagen, den Zeitpunkt der Umsetzung der FRTB-Kapitalanforderungen um ein weiteres Jahr bis zum 1. Januar 2027 zu verschieben.
Wie in der Mitteilung über die Spar- und Investitionsunion dargelegt, bleibt die Kommission wachsam, um zu vermeiden, dass EU-Banken, die international auf den globalen Finanzmärkten tätig sind, benachteiligt werden, und um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den europäischen Märkten gegenüber Banken aus Drittländern zu erhalten.
Nächste Schritte
Dieser delegierte Rechtsakt unterliegt nun der Kontrolle des Europäischen Parlaments und des Rates für einen Zeitraum von drei Monaten (der um einen weiteren Zeitraum von drei Monaten verlängert werden kann).
Die Verschiebung des Geltungsbeginns der FRTB-Vorschriften um ein weiteres Jahr wird der Kommission Zeit geben, die internationalen Entwicklungen zu bewerten und weitere Arbeiten an den nächsten Schritten zur Umsetzung des FRTB in der EU durchzuführen, um für EU-Banken gleiche internationale Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Hintergrund
Das Inkrafttreten des Bankenpakets (Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie) am 1. Januar 2025 ist ein wichtiger Meilenstein für die getreue Umsetzung der Basler Standards in der EU.
Gleichzeitig hat, wie in der Spar- und Investitionsunion hervorgehoben, der intensive Wettbewerb zwischen den Banken bei ihren Handelstätigkeiten hohe Priorität auf die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen international tätigen Banken in diesem Bereich. Banken spielen eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der EU-Kapitalmärkte und der SIU. Die Umsetzung des FRTB sollte daher in allen Rechtsordnungen so weit wie möglich zusammenlaufen, um Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.06.25