Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kampf gegen den Krebs


EU-Kommission verschärft Grenzwerte für Cadmium und Blei in Lebensmitteln
Die Hauptquelle der Cadmiumexposition für Nichtraucher sind Lebensmittel



Die Europäische Kommission hat neue Höchstwerte für Cadmium und Blei in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt und veröffentlicht. Sie hatte bei der Vorstellung von Europas Plan gegen den Krebs im Februar angekündigt, auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte für weitere Schadstoffe festzusetzen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: "Wir wissen, dass eine ungesunde Ernährung das Risiko einer Krebserkrankung erhöht. Bei der Entscheidung stellen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt und machen unsere Lebensmittel sicherer und gesünder."

Für Blei gelten die neuen Grenzwerte ab dem 30. August, für Cadmium ab dem 31. August. Die neuen Höchstgehalte für Cadmium, das in Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Getreide und Ölsaaten enthalten sein kann, legt die neue Verordnung (EU) 2021/1323 fest. Verordnung (EU) 2021/1317 verschärft die Höchstwerte für Blei in vielen Lebensmitteln, darunter in solchen für Säuglinge und Kleinkinder, sowie für Waldpilze, Gewürze und Salz.

Die Entscheidungen sind das Ergebnis jahrelanger Arbeit der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie von Konsultationen mit wichtigen Interessengruppen.

Cadmium ist ein giftiges Schwermetall, das in der Umwelt sowohl natürlich als auch durch landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten vorkommt. Die Hauptquelle der Cadmiumexposition für Nichtraucher sind Lebensmittel. Blei ist ein natürlich vorkommender Schadstoff in der Umwelt. Lebensmittel sind die Hauptquelle für die Exposition des Menschen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 12.11.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen