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Marktdefinition in digitalen Märkten


Wettbewerb: EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zur Marktdefinition
Marktdefinition ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur sogenannten "Marktdefinition" eingeleitet. Alle interessierten Kreise werden aufgefordert, zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung Stellung zu nehmen. Die Marktdefinition ist ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen. Sie dient der Feststellung, wo der Wettbewerb zwischen Unternehmen endet. Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: "Unser Regelwerk muss klar, genau und aktuell sein, um Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für Unternehmen zu gewährleisten. Da die Welt zunehmend digitaler wird und unsere Volkswirtschaften miteinander verflochten sind, funktionieren einige Märkte heute anders als in der Vergangenheit."

Der Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition folgt auf eine gründliche Überprüfung, die im April 2020 eingeleitet wurde. Im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer Bewertung. Aus ihr geht hervor, dass die vorliegende Bekanntmachung zwar nach wie vor äußerst relevant ist und im Allgemeinen ihren Zweck erfüllt – es sind jedoch bestimmte Aktualisierungen und Klarstellungen erforderlich, um sie mit den Entwicklungen in der Fallpraxis der Kommission, der Rechtsprechung der EU-Gerichte und neuen Marktgegebenheiten in Einklang zu bringen. Mehr als 100 Interessenträger haben zu dieser Bewertung Stellung genommen. Ihre Anregungen werden in dem zur Konsultation vorgelegten Textentwurf berücksichtigt.

Vorgeschlagene Änderungen
Das Hauptziel der Überarbeitung besteht darin, den Unternehmen mehr Orientierungshilfe, Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten. Das soll die Einhaltung der Vorschriften erleichtern, auch durch konkrete Beispiele. Außerdem soll sie auch die effizientere Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden erleichtern.

Die vorgeschlagenen Änderungen bieten neue oder zusätzliche Orientierungshilfen zu verschiedenen wichtigen Fragen der Marktabgrenzung:

>> Erläuterungen zu den Grundsätzen der Marktdefinition und zur Art und Weise, wie die Märkte bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln abgegrenzt werden.

>> Stärkere Betonung nichtpreislicher Elemente wie Innovation und Qualität von Produkten und Dienstleistungen.

>> Klarstellungen in Bezug auf die vorausschauende Anwendung der Marktdefinition – insbesondere im Falle von Märkten, auf denen mit strukturellen Veränderungen wie technologischen oder regulatorischen Veränderungen zu rechnen ist.

>> Neue Orientierung in Bezug auf die Marktdefinition in digitalen Märkten, z. B. mehrseitige Märkte und "digitale Ökosysteme" (z. B. Produkte, die um ein Betriebssystem für Mobilfunkgeräte herum gebaut sind).

>> Neue Grundsätze für innovationsintensive Märkte, wo klargestellt wird, wie Märkte zu bewerten sind, auf denen Unternehmen mittels Innovation konkurrieren, auch durch Pipeline-Produkte.

>> Weitere Orientierungshilfen um den räumlichen Markt abzugrenzen – einschließlich der Voraussetzungen für die Abgrenzung weltweiter Märkte, zur Bewertung der Einfuhren sowie des Konzepts der Kommission zur Abgrenzung lokaler Märkte nach Einzugsgebieten (z. B. im Einzelhandel mit Verbrauchsgütern).

>> Ausführungen zu den quantitativen Techniken wie der Bewertung der Folgen einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung ("SSNIP-Test")., die die Kommission bei der Abgrenzung eines Marktes anwenden kann.

>> Ausführlichere Orientierungshilfen zu Nachweisquellen und ihrem Beweiswert auf der Grundlage der materiellrechtlichen Erfahrungen der Kommission und ihres faktengestützten Ansatzes bei der Marktdefinition.

Nächste Schritte
Die Interessenträger sind aufgefordert, bis zum 13. Januar 2023 zum Bekanntmachungsentwurf Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der bei der Überprüfung gesammelten Erkenntnisse, einschließlich der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen, wird die Kommission den veröffentlichten Entwurf überarbeiten und fertigstellen, damit die neue Bekanntmachung über die Marktdefinition im dritten Quartal 2023 in Kraft treten kann. (Euorpäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 09.01.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

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