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Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen


Europäische Kommission präsentiert Strategie zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit und bereitet ein Instrument für das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit vor
Menschenwürdige Arbeit: die EU als verantwortungsvolle global führende Organisation



Die Europäische Kommission legte ihre Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit vor, in der sie den Einsatz der EU für menschenwürdige Arbeit – sowohl in der EU als auch auf globaler Ebene – bekräftigt. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen steht die Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit. Die jüngsten Zahlen belegen, dass menschenwürdige Arbeit für viele Menschen auf der ganzen Welt nach wie vor keine Realität ist und daher noch mehr unternommen werden muss: 160 Millionen Kinder – jedes zehnte Kind weltweit – verrichten Kinderarbeit, und 25 Millionen Menschen leisten Zwangsarbeit.

Die EU fördert menschenwürdige Arbeit in allen Sektoren und Politikbereichen im Rahmen eines umfassenden Ansatzes, der sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den heimischen Märkten, in Drittländern und in den globalen Lieferketten richtet. In der heute angenommenen Mitteilung werden die internen und externen Maßnahmen dargelegt, die die EU zur Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit weltweit ergreift. Das Ziel der menschenwürdigen Arbeit weltweit wird im Mittelpunkt einer inklusiven, nachhaltigen und stabilen Erholung von der Pandemie stehen.

Im Rahmen dieses umfassenden Ansatzes bereitet die Kommission ein neues Rechtsinstrument vor, mit dem – wie von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 angekündigt – wirksam verboten werden soll, dass in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf den EU-Markt gelangen. Dieses Instrument wird für Waren gelten, die innerhalb und außerhalb der EU hergestellt werden, wobei dem Verbot als solches ein solider Durchsetzungsrahmen zur Seite gestellt wird. Es wird auf internationalen Standards aufbauen und bestehende horizontale und sektorale EU-Initiativen ergänzen, insbesondere die Sorgfalts- und Transparenzpflichten.

Die EU hat bereits entschlossene Maßnahmen ergriffen, um menschenwürdige Arbeit weltweit zu fördern und so zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen auf der ganzen Welt beizutragen. Auch die Zahl der Kinder, die Kinderarbeit verrichten, ist in den letzten Jahrzehnten weltweit erheblich zurückgegangen (von 245,5 Millionen im Jahr 2000 auf 151,6 Millionen im Jahr 2016). Zwischen 2016 und 2020 ist diese Zahl jedoch wieder um mehr als 8 Millionen gestiegen, was den vorherigen positiven Trend umkehrt. Gleichzeitig können die weltweite COVID-19-Pandemie und der Wandel in der Arbeitswelt – unter anderem durch technologische Fortschritte, die Klimakrise, den demografischen Wandel und die Globalisierung – Auswirkungen auf die Arbeitsnormen und den Arbeitnehmerschutz haben.

Vor diesem Hintergrund ist die EU entschlossen, auf ihrem bestehenden Engagement aufzubauen und ihre Rolle als verantwortungsvolle Führungsmacht im Bereich der Arbeit weiter zu stärken, indem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzt und sie weiterentwickelt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen zunehmend nachhaltig und fair hergestellte Waren, bei denen gewährleistet ist, dass sie unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt wurden. Wie die Diskussionen auf der Konferenz zur Zukunft Europas gezeigt haben, erwarten die europäischen Bürgerinnen und Bürger, dass die EU eine führende Rolle übernimmt, wenn es darum geht, die Anwendung höchster Standards weltweit zu fördern.

Die EU wird ihre Maßnahmen verstärken und sich dabei an den vier Elementen des universellen Konzepts der menschenwürdigen Arbeit orientieren, das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entwickelt wurde und in den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck kommt. Diese Elemente sind 1) Förderung der Beschäftigung; 2) Normen und Rechte bei der Arbeit, einschließlich der Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit; 3) Sozialschutz; 4) sozialer Dialog und Dreigliedrigkeit. Die Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung werden in diesen Zielen als übergreifende Themen berücksichtigt.

Wichtigste Instrumente für menschenwürdige Arbeit weltweit
In der Mitteilung werden künftige und bestehende EU-Instrumente in vier Bereichen dargelegt.

>> EU-Maßnahmen und -Initiativen über die Grenzen der EU hinaus: Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
>> EU-Maßnahmen, die auf globaler Ebene Standards für die Verantwortung und Transparenz von Unternehmen setzen, wie der Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und der bevorstehende Legislativvorschlag zur Zwangsarbeit.
>> EU-Leitlinien und Rechtsvorschriften für ein sozial nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen werden dem öffentlichen Sektor dabei helfen, mit gutem Beispiel voranzugehen.
>> Sektorbezogene Maßnahmen der EU, z. B. in den Bereichen Lebensmittel, Mineralien und Textilien, stärken die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen.

Bilaterale und regionale Beziehungen der EU: Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
>> EU-Handelspolitik, die internationale Arbeitsnormen fördert.
>> Die Achtung der Arbeitnehmerrechte in Drittländern ist ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechtspolitik der EU.
>> Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU, die menschenwürdige Arbeit in den Nachbarländern fördert.

Die EU in internationalen und multilateralen Foren: Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
>> Die EU unterstützt die Umsetzung der VN-Instrumente für menschenwürdige Arbeit und leistet einen aktiven Beitrag zur Festlegung von Arbeitsnormen durch die IAO.
>> Die EU unterstützt die Reform der Welthandelsorganisation (WTO), die darauf abzielt, die soziale Dimension der Globalisierung zu integrieren.
>> Im G20- und G7-Format arbeitet die EU mit anderen globalen Wirtschaftsmächten zusammen, um menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Zusammenarbeit mit Interessenträgern und in globalen Partnerschaften: Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
>> Die EU unterstützt die Sozialpartner, um die Achtung der Arbeitnehmerrechte in den Lieferketten zu gewährleisten.
>> Die EU arbeitet mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen, um ein sicheres und günstiges Umfeld für die Zivilgesellschaft zu fördern.
>> Die EU unterstützt globale Partnerschaften und Initiativen verschiedener Interessenträger für menschenwürdige Arbeit in Bereichen wie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Im Rahmen ihres Pakets für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft legt die Kommission auch einen Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vor. Der Vorschlag zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.

Nächste Schritte
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, den in dieser Mitteilung dargelegten Ansatz zu billigen und gemeinsam an der Umsetzung der Maßnahmen zu arbeiten. Die Kommission wird regelmäßig über die Umsetzung dieser Mitteilung Bericht erstatten.

Hintergrund
Präsidentin von der Leyen hob in ihren politischen Leitlinien die Null-Toleranz-Politik der Kommission in Bezug auf Kinderarbeit hervor. In ihrer Rede zur Lage der Union 2021 betonte sie, dass Geschäfte und globaler Handel "niemals auf Kosten der Würde und der Freiheit der Menschen" gehen können und dass Menschenrechte "nicht käuflich" sind.

Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wurde eine "Mitteilung über menschenwürdige Arbeit weltweit" angekündigt, mit der ein umfassender Überblick über die einschlägigen EU-Instrumente sowie ein Konzept für eine EU-Strategie zur Förderung der sozialen Dimension bei internationalen Maßnahmen vorgelegt werden sollen.
(Eu-Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 04.05.22


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