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Recht auf Reparatur


Nachhaltiger Konsum, Schutz vor Greenwashing: EU-Kommission begrüßt Einigung
Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zum ökologischen Wandel



Verbraucher sollen künftig besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Greenwashing geschützt werden. Auf eine entsprechende Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Rat geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders spricht von einer Hilfe für die Menschen, sich aktiv am ökologischen Wandel zu beteiligen. Die neuen Vorschriften "geben ihnen Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Der Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und der Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken sind von grundlegender Bedeutung, um dieses Ziel zu erreichen".

Reynders betonte weiter: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in der Lage sein, Antworten auf Fragen zu finden wie: Ist ein Produkt für eine lange Lebensdauer ausgelegt? Ist es reparierbar? Gibt es eine längere Haltbarkeitsgarantie, falls das Produkt kaputtgeht? Sind die Informationen über den CO2-Fußabdruck des Produkts korrekt und zuverlässig? Zusammen mit anderen Initiativen wie dem Recht auf Reparatur werden die neuen Vorschriften einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Wandel leisten, indem sie alle Bürgerinnen und Bürger in diese Bemühungen einbezieht."

Vorschlag der Kommission vom März 2022
Wie von der Kommission im März 2022 vorgeschlagen, ändern die neuen Vorschriften die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte. Europäisches Parlament und der Rat müssen ihre politische Einigung nun noch förmlich annehmen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 01.12.23


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Meldungen: Europäische Kommission

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    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

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    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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